Autor Thema: Altfall BAT §71 Krankengeldzuschuss  (Read 1650 times)

MausPinB

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Altfall BAT §71 Krankengeldzuschuss
« am: 10.02.2022 18:42 »
Hallo an die Forumsteilnehmer,

zum Thema Krankengeldzuschuss interessiert mich, wer als sogenannter Altfall nach §71 BAT bei der Thematik Krankengeldzuschuss gilt. Ich bin seit 1987 durchgehend bei einem örtlichen Stadtwerk in den neuen Bundesländer beschäftigt. Bis 2001 als gewerblicher Arbeitnehmer, dann bin ich in den kaufmännischen Bereich gewechselt. Zurzeit erhalte ich einen Krankengeldzuschuss unter Berücksichtigung des Bruttokrankengeldes, welcher relativ gering ist. Jetzt bin ich über den $13 TVÜ-VKA gestolpert, welcher sich "Bei Beschäftigten, für die bis zum 30. September 2005 § 71 BAT gegolten hat" auf das Nettokrankengeld bezieht und der Zuschuss demzufolge höher ausfallen dürfte. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Regelung für mich zutrifft und würde mich freuen, hier Ratschläge und Hinweise zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus!

Lars73

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Antw:Altfall BAT §71 Krankengeldzuschuss
« Antwort #1 am: 10.02.2022 18:48 »
Galt denn früher der BAT oder nach BAT-O. In den neuen Bundesländern wurde grundsätzlich der BAT-O verwendet. Dort gab es keine entsprechende Regelung.

Isie

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Antw:Altfall BAT §71 Krankengeldzuschuss
« Antwort #2 am: 10.02.2022 18:52 »
Falls du mit gewerblicher Arbeitnehmer meinst, dass du einen Arbeitsvertrag nach dem MTArb hattest, fällst du nicht unter § 71 BAT. Dafür hättest du seit mindestens dem 30.06.1994 beim selben Arbeitgeber in einem BAT-Angestelltenverhältnis stehen müssen.

MausPinB

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Antw:Altfall BAT §71 Krankengeldzuschuss
« Antwort #3 am: 10.02.2022 18:57 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Mein Denkfehler war, wie von Lars73 dargestellt, die Unterscheidung in BAT und BAT-O. Für mich trifft natürlich BAT-O zu.

Galt denn früher der BAT oder nach BAT-O. In den neuen Bundesländern wurde grundsätzlich der BAT-O verwendet. Dort gab es keine entsprechende Regelung.

Allen noch einen schönen Abend!