Hallo an die Forumsteilnehmer,
zum Thema Krankengeldzuschuss interessiert mich, wer als sogenannter Altfall nach §71 BAT bei der Thematik Krankengeldzuschuss gilt. Ich bin seit 1987 durchgehend bei einem örtlichen Stadtwerk in den neuen Bundesländer beschäftigt. Bis 2001 als gewerblicher Arbeitnehmer, dann bin ich in den kaufmännischen Bereich gewechselt. Zurzeit erhalte ich einen Krankengeldzuschuss unter Berücksichtigung des Bruttokrankengeldes, welcher relativ gering ist. Jetzt bin ich über den $13 TVÜ-VKA gestolpert, welcher sich "Bei Beschäftigten, für die bis zum 30. September 2005 § 71 BAT gegolten hat" auf das Nettokrankengeld bezieht und der Zuschuss demzufolge höher ausfallen dürfte. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Regelung für mich zutrifft und würde mich freuen, hier Ratschläge und Hinweise zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus!