Zeitgutschrift PCR Test

Begonnen von Bagirabalu, 11.02.2022 07:01

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Bagirabalu

Guten Tag,

mich würde  mal interessieren, wie das Szenario bei Behörden bezüglich eines PCR Tests gehandhabt wird.

Ich hatte hier im Büro zwei positive Schnelltests, worauf ich Termin bei meinem Hausarzt für einen PCR Test gemacht hatte. Termin täglich 12 Uhr, nicht frei wählbar. Bis zum Ergebnis sollte ich nach Hause gehen und mich isolieren.

Nun scheint es wohl so die Lage zu sein, dass der PCR Test hier auf meine Überstunden angerechnet wird. Oder wird bei anderen Behörden zumindest die Sollzeit aufgefüllt? Wo ist geregelt, welche Zeit wie gekappt wird, wenn man zum PCR Test muss? Im Büro darf ich ja von da an auch nicht mehr bleiben. :o

Bin dankbar für Nachrichten

Wdd3

Wer vollen Impfschutz hat bekommt die Zeit voll angerechnet. Wer nicht kann froh sein Überstunden zu haben er bekommt sonst Lohnkürzungen.

Bagirabalu

Das ist ja interessant.
Kann ich das irgendwo nachlesen?

Wdd3

In unserer Betriebsvereinbarung :D

Bagirabalu

und wie ist das zu verstehen "Zeit voll angerechnet"?
Die Zeit bis zum Ende des Tests oder die Sollzeit für diesen Tag komplett?

Ich bin vollständig geimpft und nachdem der Termin um 12 Uhr war, wurden mir 3,5 Stunden gekappt..

was_guckst_du

..wie damit umgegangen wird, ist grundsätzlich abhängig von den jeweiligen örtlichen Regelungen...deine Frage kann man damit hier nicht pauschal beantworten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

Wie damit umzugehen ist jedoch nicht. Für die Zeit der behördlich angeordneten Absonderung steht kein Arbeitsentgelt zu. Ggfs. besteht ein Entschädigungsanspruch aus dem IfSG, für die der Arbeitgeber auch Auszahlungsstelle ist. Die Zeit für die ärztliche Behandlung einschließlich notwendiger Wegezeit ist hingegen durch den Arbeitgeber zu vergüten.

Wdd3

Zitat von: was_guckst_du in 11.02.2022 07:14
..wie damit umgegangen wird, ist grundsätzlich abhängig von den jeweiligen örtlichen Regelungen...deine Frage kann man damit hier nicht pauschal beantworten...
...so ist es. Eine Betriebsvereinbarung ist halt kein Bundesgesetz. Voll angerechnet bedeutet: Wer unverschuldet in Quarantäne ist bekommt vollen Lohn hat also keine Nachteile egal um welche Fehlzeiten es sich handelt.
Was verstehst du unter "bis zum Ende des Tests"? Der Test ist erst dann beendet wenn ein Ergebnis vorliegt. Das ist meines Wissens selbst in den schnellsten Fällen erst nach 6 Stunden.
Ich würde dann nicht erwarten das der AN sich nochmals auf den Weg zur Arbeit macht.

XTinaG

Eine Betriebsvereinbarung, die etwas zu regeln versucht, das einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich ist, ist vor allem eines: unwirksam.

Bagirabalu


was_guckst_du

..während XTinaG sich noch in gesetzl. Regelungen wälzt, hat man vor Ort schon Gehalt weitergezahlt bekommen und Stundengutschriften erhalten... 8)

...situationsbedingeter Pragmatismus hilft oft weiter...auch wenn es manchmal nicht "ganz sauber" ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

Nein. Was hilft, ist klares Handeln entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen. Alles andere ist Hilflosigkeit und Unvermögen.

WasDennNun

Insbesondere da der AG nicht darüber zu befinden hat, ob jemand verschuldet oder unverschuldet irgendwas oder irgendwo ist und deswegen ggfls. keinen Anspruch auf Entschädigung hat.

Der AG soll doch einfach weiterzahlen und sich das Geld via IfSG zurückholen. Die entscheiden dann, ob man es kriegt und dann kann der AG seinerseits entscheiden ob er kürzt, oder dem Menschen Geld schenkt.

Wdd3

Zitat von: was_guckst_du in 11.02.2022 07:53

...situationsbedingeter Pragmatismus hilft oft weiter...auch wenn es manchmal nicht "ganz sauber" ist...

Im vorliegendem Fall spart er auch viel Zeit, Nerven und führt zu Mitarbeiterzufriedenheit etc.... sind allerdings Vorteile die von manchen Forenusern nicht erwünscht werden....lasst uns doch noch bevor auch nur ein Gespräch stattgefunden hat dem AG Böswilligkeit unterstellen und den Klageweg einschlagen. Das hat sie auch als Spid schon so propagiert.

XTinaG

Jermand, der seine Aussagen auf eine Betriebsvereinbarung, die etwas zu regeln versucht, das einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich ist, weshalb selbige unwirksam ist, stützt, sollte sich vielleicht einfach jedweder Äußerung enthalten. Das würde im aktuellen Fall wie auch generell die Qualität des Forums enorm steigern.