Autor Thema: Trennungsgeldanspruch bei Schließung der Außenstelle  (Read 984 times)

sgdac

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Hallo Zusammen,

ich bin beim Land als Angestellter beschäftigt. Aktuell ist geplant, meine Dienstelle (es handelt sich um eine Außenstelle) zu schließen. Zukünftig müsste ich dann ins Hauptgebäude pendeln, pro einfacher Strecke sind das ca. 90 km. Von meiner Dienststelle wird mir ein Jobticket in Höhe von ca. 150 Euro angeboten.

Wenn ich den § 23 Abs. 4 TVl richtig interpretiere, finden die Bestimmungen zum Trennungsgeld für Beamtinnen und Beamten auch für Angestellte entsprechend Anwendung. Ist das korrekt?

Handelt es sich bei der Schließung der Außenstelle um eine Verlegung der Dienststelle nach dem § 1 Abs. 2 Punkt 3 des TEVO?

Hätte ich dann ein Anspruch auf Trennungsentschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort nach § 6 TEVO?

Meine Dienststelle wollte, bzw. konnte mir hierzu noch nichts sagen und hält sich sehr bedeckt!