Hallo, ich suche Eure Expertise zu folgendem Sachverhalt.
Seit Mai 2016 bin ich in einem Sachgebiet des Jugendamtes in der S11b tätig.
Aufgrund der übertragenen zusätzlichen Aufgaben 2003 und der Feststellung des erweiterten Tatigkeitsrahmes in einer Organisationsuntersuchung, wurden im Dezember 2016 auch mehr VZÄ bestätigt. Eine Überarbeitung der Stellenbeschreibung durch das Haupt und Personalamt wurde jedoch versäumt.
Da wir davon ausgingen dass eine S11b nicht mehr angemessen ist, haben wir im März 2021 eine eigens überarbeitete Stellenbeschreibung vorgelegt. Diese wurde von der zuständigen Stelle geprüft und überarbeitet übernommen.
Das offizielle Ergebnis: S 14 und 6 Monate rückwirkende Zahlung ab Antragstellung.
Zur Auszahlung kommt es jedoch nicht, da das Angebot von oben nicht vom Personalrat unterzeichnet wird. Der fordert zusätzlich, dass die Stufenlaufzeit nicht berührt wird, da wir aufgrund eines Irrtum falsch eingruppiert wurden.
Nun meine Frage: Ich bin im Januar in die Stufe 4 gekommen. Kann es passieren, dass ich diese Stufe wieder verliere, wenn ab 2016 rückwirkend die Eingruppierung und eben die Stufenlaufzeit korrigiert wird? Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit ja wieder... Oder würde sich auf die Stufenlaufzeit heute bezogen und diese von vorn beginnen?
Ich hoffe, ich konnte euch kurz und verständlich mein Anliegen klar machen.
Über hilfreiche Kommentare wäre ich sehr dankbar.
Gruß Jörgi