Hallo zusammen,
ich arbeite in einer mittelgroßen Kommune und bin auf einer EG 11 Stelle tätig. Stellen ab EG 13 (ehemals höherer Dienst) sind mir verwehrt, da ich "nur" ein Diplom habe und kein Master.
Meine Leitung hat eine EG 13 Stelle.
Nun hat er mir angeboten, seine Stellvertretung zu werden - bzw. mir gesagt, dass er mich gerne hätte.
Grundsätzlich kann ich mir das gut vorstellen, allerdings nicht zu jeder Bedingung. Es ist nicht so, dass ich das "auf jeden Fall" machen möchte, da ich "auf jeden Fall" auch noch mehr Karriere machen möchte. Ich bin glücklich mit dem was ich mache und bin mir vollkommen bewusst, dass "Stellvertretung" sein durchaus auch einige Nachteile mit sich bringen kann. Aber reizen würde es mich trotzdem, da nochmal "was anderes" innerhalb meiner normalen Tätigkeit.
Eine der wesentlichsten Fragen für mich ist dabei: was passiert, wenn meine Leitung länger ausfallen würde?
Im §14.1 TVöD steht folgendes:
"Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit."
Was ich mich nun Frage:
>>>Sollte ich klugerweise vorab klarstellen, dass ich die Vertretung nur übernehme, wenn dieser Passus angewendet wird, sollte meine Leitung länger als einen Monat ausfallen? Ist es üblich, diese Zusage auch schriftlich zu erhalten?
>>>Kann ich überhaupt offiziell die Aufgaben meiner Leitung übertragen bekommen, obwohl ich keinen Master habe und damit keine erforderliche Qualifikation für Stellen EG 13 und höher?
>>>Ist es auch in anderen Kommunen so, dass man als Stellvertretung (letztendlich Abwesenheitsvertretung) keinerlei "Extras" bekommt? Ich hab eine 1'er Beurteilung und könnte z.B. dadurch laut §17.2 TVöD eine Stufenvorweggewährung erhalten. Auch das überlege ich zu fordern, als kleines Bonbon dafür, dieses mehr an Verantwortung anzunehmen.
Ist bei uns scheinbar nicht üblich, aber wenn keiner anfängt das zu fordern, wird sowas ja auch nicht eingeführt...wenn genug fordern (und bei Nichtangebot auch ablehnen), muss sich irgendwann der Arbeitgeber ja bewegen...Fachkräftemangel lässt grüßen und ist auch bei uns großes Thema.
>>>Sollte all das nicht möglich sein: ist es "komisch" von mir zu fordern, dass ich dann bei längerer Krankheitsbedingter Abwesenheit (über einen Monat aus meiner Sicht) nicht weiter die Abwesenheitsvertretung mache würde, sondern dies dann die andere Leitung machen muss, die EG 13 erhält? Wäre ja dann auch nur logisch, weil ich ja als Mensch mit Diplom fachlich nicht in der Lage bin, die Inhalte von EG 13 Stellen auszuüben...(sarkastisch gemeint, aber ist ja so aus Sicht des Arbeitgebers).
Vielleicht noch zur Erklärung: ich bin durchaus in der Position bestimmte Forderungen zu stellen, da ich in meinem Team der einzige bin, der wirklich als Stellvertretung in Frage kommt. Das heißt, dass meine Leitung und die Leitung darüber sehr großes Interesse daran hat, dass ich das mache.
Bin auf Eure Rückmeldungen und Feedback gespannt!