Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Mit Bachelor in E14?
Lucky20:
Hallo zusammen,
kann ich mit einem Bachelor-Abschluss in die E14 kommen, wenn die Stellenbewertung u Tätigkeit E14 ist?
Kann mir jemand helfen, der sich auskennt?
calmac:
Ja.
Lucky20:
Mit welcher Begründung? GF sagt wegen meines Abschluss ist e14 nicht möglich.. auf welcher Grundlage kann ich argumentieren?
cyrix42:
Erfolgt die Eingruppierung gemäß des Allgemeinen Teils der Entgeltordnung des TV-L? Wenn ja, dann liegt mit einem Bachelor-Abschluss die Voraussetzung in der Person "mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" nicht vor, was zu einer Einstufung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe führt (wobei das von der EG 14 in die EG 13 führt; EG13Ü wird dabei nicht beachtet).
Es gibt aber noch die Alternative es unter dem Punkt "sonstige Beschäftigte" zu versuchen, um die EG zu erhalten. Was jedoch die Voraussetzungen für die Anerkennung als solche voraussetzt, müssen hier andere darstellen.
Lucky20:
Die Eingruppierung erfolgt unter dem allgemeinen Teil.
Was heißt sonstige Beschäftigte?
Mir wären mindestens 3 stück mit e13 unterstellt?
Würde ich dann trotzdem nur die Stufe e13 bekommen?
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