Hallo in die Runde,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch was die Kündigungsfristen der AN betreffen. (Liegt vielleicht daran, dass ich schon ewig lang bei ein- und demselben AG bin
)
Der AN ist 12 Jahre bei dem AG beschäftigt.
Gilt § 622 BGB oder § 34 TVÖD in Bezug auf seine Kündigung beim AG?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!