Hallo zusammen,
ich habe von einem Kollegen gehört, dass es vom Arbeitsgericht Chemnitz ein Urteil geben soll, wonach die Eingruppierung in Bürgerbüros (z.B. Einwohnermeldeamt + Zulassungsstelle zusammen) geändert werden soll.
Die Angestellten hätten hier geklagt gegen die EG6 und für eine Höhergruppierung auf EG9a. Das Gericht hat dann eine Eingruppierung in EG8 genehmigt.
Dieses Urteil soll nun rechtskräftig geworden sein und man soll es auch einsehen können.
Leider habe ich im Internet nichts zu dieser Entscheidung gefunden.
Weiß jemand von euch zufällig Bescheid?
Viele Grüße