Autor Thema: Entscheidung ArbG Chemnitz Eingruppierung Bürgerbüros  (Read 2964 times)

Quereinsteigerin84

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Hallo zusammen,

ich habe von einem Kollegen gehört, dass es vom Arbeitsgericht Chemnitz ein Urteil geben soll, wonach die Eingruppierung in Bürgerbüros (z.B. Einwohnermeldeamt + Zulassungsstelle zusammen) geändert werden soll.
Die Angestellten hätten hier geklagt gegen die EG6 und für eine Höhergruppierung auf EG9a. Das Gericht hat dann eine Eingruppierung in EG8 genehmigt.
Dieses Urteil soll nun rechtskräftig geworden sein und man soll es auch einsehen können.

Leider habe ich im Internet nichts zu dieser Entscheidung gefunden.
Weiß jemand von euch zufällig Bescheid?

Viele Grüße

Kommunalgenie

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Antw:Entscheidung ArbG Chemnitz Eingruppierung Bürgerbüros
« Antwort #1 am: 14.02.2022 11:58 »
Mir ist das Urteil nicht bekannt, bin aber auch kein Personaler.
Jedoch ist so ein Urteil natürlich stark einzelfallabhängig und es kommt eben immer auf die genauen auszuübenden Tätigkeiten an. Regelmäßig weisen Tätigkeiten im BB oder EMA jedoch keine Merkmale der E7 oder höher auf.

XTinaG

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Antw:Entscheidung ArbG Chemnitz Eingruppierung Bürgerbüros
« Antwort #2 am: 14.02.2022 12:11 »
Und es ist ein Urteil vom "juritischen Katzentisch", wie Spid immer so schön sagte. Da ist über den geurteilten Einzelfall hinaus keine Wirkung zu erwarten.

WasDennNun

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Antw:Entscheidung ArbG Chemnitz Eingruppierung Bürgerbüros
« Antwort #3 am: 14.02.2022 12:58 »
Das Gericht hat dann eine Eingruppierung in EG8 genehmigt.
;D
Hoffentlich hat der die das Kollege sich dann auch einen ordentlich genehmigt.

Es heißt nicht Eingruppierungsgenehmigungsklage, sondern Feststellungsklage.