Autor Thema: Wahlhelfer Vergütung  (Read 5459 times)

Unique

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Wahlhelfer Vergütung
« am: 14.02.2022 12:13 »
Moin zusammen,

wir haben am 15. Mai Landratswahl. Daher stellen sich mir nun zwei Fragen.
1. wenn ich bei der Gemeinde in der ich wohne und bei der Gemeinde wo ich arbeite eingeteilt werde zum auszählen, wo muss ich dann hin? Kann ich mir das aussuchen?
2. ich weiß, dass es für "Normalbürger" ein Erfrischungsgeld gibt. Wie sieht das für jemanden aus, der auch bei der Gemeinde arbeitet? Bei meinem alten Arbeitgeber gab es dafür Stunden. Ich habe mich eingestempelt als ich gekommen bin und aufgestempelt, als ich gegangen bin. Zusätzlich dazu gab dann natürlich Zuschläge (Sonntag und Nacht). Gibt es da irgendwas schriftliches?

Danke schon mal!

Joe kommunal

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Antw:Wahlhelfer Vergütung
« Antwort #1 am: 15.02.2022 23:38 »
Wahlhelfer sind Ehrenamtliche. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld). Es liegt keine Arbeitszeit vor, somit gibt es auch weder Entgelt noch Zuschläge oder Stunden.

Anders, wenn der Arbeitgeber Arbeitszeit anordnet. Dies kann der Hausmeister sein oder gerne auch ein IT-Admin. Sicherlich sind Mitarbeiter aus dem Wahlamt auch beruflich während der Wahl eingesetzt. Hier gilt Arbeitszeit mit den tariflichen Zuschlägen ggf. Betriebsvereinbarungen etc.  Dieses Personal bekommt selbstverständlich kein Erfrischungsgeld.

Zu 1. Zum Wahlhelfer wird man nur in seiner Wohnsitzgemeinde berufen. Diese Ehrenamt ist nur aus wichtigem Grund ablehnbar. In der Fremdgemeinde (Arbeitsort) sollte man als Wahlhelfer nicht berufen werden dürfen. Allerdings kann der Arbeitgeber (siehe oben) Arbeitszeit anordnen. Ob Arbeitszeit beim Arbeitgeber ein gewichtiger Grund für das Nichtausüben des Ehrenamtes ist, wird der Wahlvorstand im Zweifel entscheiden müssen. Ob man angeordnete Arbeitszeit bei seinem AG nicht antritt ggf. das Arbeitsgericht.  ::)

"Was Schriftliches" gibt's in den jeweiligen Wahlgesetzten und im Tarifvertrag.

Viel Spaß  ;)


Lars73

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Antw:Wahlhelfer Vergütung
« Antwort #2 am: 16.02.2022 05:58 »
In der Fremdgemeinde (Arbeitsort) sollte man als Wahlhelfer nicht berufen werden dürfen.
Es gibt mehrere Landeswahlgesetze welche die Möglichkeit ausdrücklich regeln

Kat

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Antw:Wahlhelfer Vergütung
« Antwort #3 am: 16.02.2022 07:30 »
Ist wohl unterschiedlich. Bei uns (Kommune) gibt es für die Briefwahlauszählung Erfrischungsgeld, Würstchen mit Kartoffelsalat oder ähnliches, Fahrkosten und Stundengutschrift, also eine Kombi aus allem.  Wir sitzen  nicht den ganzen Tag im Wahlbüro sondern es wird die Briefwahl ausgezählt.