Autor Thema: [Allg] Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und Altersgeld  (Read 1965 times)

totoughtotame

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 95
Hallo zusammen,

bekanntlich gibt es für Bundesbeamte ja seit einiger Zeit die Möglichkeit, wenn diese sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen wollen, Altersgeldbezüge zu beziehen, die mit Renteneintrittsalter fällig werden und ca. der Höhe der Beamtenpension entsprechen. Manche Länder (beispielsweise Hamburg, Bremen und Niedersachsen) haben ja nachgezogen und ebenfalls Altersgeld Regelungen beschlossen.
Aufgrund erfolgter Verbeamtung und nicht auszuschließenden Wechselwunsch in die Privatwirtschaft oder in ein anderes Bundesland, dass beispielsweise die pauschale Beihilfe nicht unterstützen, habe ich mich mit diesem Thema mal auseinandergesetzt, aber noch einige offene Fragen. Bislang war es doch so, dass bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis der Dienstherr mich nachversichern musste, was wahrscheinlich ein ungünstiges Geschäft gewesen wäre, weil dies sicherlich anhand der viel niedrigeren Beamtenbezüge, statt eines höheren Gehaltes in der gleichen Besoldungsstufe passiert wäre. Wenn es nunmehr diesen Altersgeld Anspruch gibt, wird dieser dann auch von der Rentenversicherung getragen, oder ist dieses weiterhin ein Pensionsanspruch gegen meinen Dienstherren?
Verstehe ich das zudem richtig, dass man, wenn man beispielsweise in fünf Jahren nach Verbeamtung den öffentlichen Dienst verlassen möchte, man dadurch ja wiederum keinerlei finanzielle Einbußen hat, weil keine Ansprüche verloren gehen, oder übersehe ich da etwas?
Vielleicht hat da schon mal jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht und kann berichten …
« Last Edit: 15.02.2022 16:13 von Admin2 »

lumer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Antw:Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und Altersgeld
« Antwort #1 am: 15.02.2022 10:29 »
Wenn es um Bundesbeamte geht, dann ist es das falsche Unterforum. ;)

Aber dennoch: Der Anspruch besteht gegenüber dem ehemaligen Dienstherrn. Die Höhe des Anspruchs richtet sich wie bei der Pension nach der Dienstzeit. Jedoch gibt es kein Mindestaltersgeld. Außerdem beträgt das Altersgeld beim Bund 85% der Pension, wenn man weniger als 12 Jahre Beamter war, danach 95% der Pension. Man bekommt aber nicht weniger als den Rentenanspruch, wenn man nachversichert worden wäre.

Für genauere Infos beschäftige dich einfach noch mal intensiv mit dem Altersgeldgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/altgg/BJNR338610013.html), insbes. auch zu den Voraussetzungen und der Höhe, und frage ggf. noch mal gezielt nach.