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Nebentätigkeit TV-L

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Fragepudel:
Hallo,

laut TV-L besteht für Nebentätigkeiten nur eine Anzeigepflicht beim AG. Mein Arbeitgeber (Land BW) verlangt aber bei Angestellten auch eine Jahresmeldung bei Ausführung einer Nebentätigkeit (Art, Dauer, Vergütung). Ist das so zulässig und was ist die Rechtsgrundlage dafür? Ich kenne das so aus meiner vorherigen Tätigkeit als Angestellter bei einer Kommune nicht.

Danke für eine Auskunft!

XTinaG:
Die tarifliche Anzeigepflicht besteht lediglich vor Aufnahme der Tätigkeit.

Fragepudel:
Das mit der Anzeigepflicht ist mir klar. Aber die Jahremeldung? In der Email an die Beschäftigten zum Thema Nebentätigkeiten heißt es:

"Nach dem TV-L besteht für Nebentätigkeiten nur noch eine "Anzeigepflicht", aber auch für Tarifangestellte ist eine Jahresmeldung erforderlich, sofern der Beschäftigte eine Nebentätigkeit ausübt."

Ist diese Jahresmeldung üblich und rechtens und wie wird das in euren TV-L Betrieben gehandhabt?

XTinaG:
Ich habe doch deutlich ausgeführt, welche Anzeigepflicht besteht. Die Kommentarmeinungen gehen auch noch von der Verpflichtung zur Anzeige wesentlicher Änderungen aus. Das war es tariflicherseits.

blondie:
Sie ist nicht üblich.

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