Wer muß sich eigentlich um die Versorgung von Abgesonderten kümmern, wenn diese niemanden haben, der das übernehmen könnte?
Wir hatten jetzt den Fall, daß ein Kollege sich in die häusliche Isolation begeben mußte. Dessen einzige lebenden Anverwandten sind seine Eltern, die ihren Lebensabend auf Menorca verbringen. Freunde scheint er keine zu haben, hier auf der Arbeit würden die meisten sich wohl eher mit einem spitzen Stock ins Auge stechen als ihm zu helfen. Und im privaten Umgang soll er noch unangenehmer sein. Ich glaube, bei ihm ist jetzt die Kirchengemeinde eingesprungen. Aber es muß doch irgendjemand verpflichtet sein, sich zu kümmern, wenn jemand sich in behördlich angeordneter Isolation befindet. Gibt es da eine Regelung zu?