Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 25425 times)

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #105 am: 21.02.2022 13:14 »
Oder wo führt dort eine freiheitsbeschränkende oder -entziehende staatliche Maßnahme dazu, daß man sich nicht mehr selbst versorgen darf?
Dazu führt eine Absonderungsanordnung nicht, nur die Wege der Selbstversorgung werden eingeschränkt.

Inwiefern führte sie nicht dazu? Wenn im Sachverhalt die Kirchengemeinde nicht eingetreten wäre, welche Wege der Selbstversorgung hätten denn noch bestanden?

Wie ich schon schrieb: Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt, ist die Unterkunft anscheinend nicht für die Absonderung geeignet. Wie bei manchen für die Absonderung ungeeigneten Sammelunterkünften sollte das Gesundheitsamt Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten (wo es dann sehr wahrscheinlich eine Verpflegung gibt). Und die Nothilfemöglichkeit ist auch immer noch gegeben (mit Regeln zum Schutz Dritter die Quarantäne zu unterbrechen, wenn eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind).

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #106 am: 21.02.2022 13:24 »
Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt
Ist der ominöse Kollege denn etwa der Mann im Mond, oder wo soll so ein Ort sonst noch sein? Dann würde das mit der Absonderung immerhin vortrefflich funktionieren.
Lebensmittel kann man sich nicht nur fix und fertig und lauwarm vom Pizzadienst u.ä. liefern lassen, sondern auch ganz einfach per Post (wenn nicht irgendein Supermarkt/Laden/Bauer in der Gegend zum Anliefern bereit ist). Sollte in dem zurechtgestrudelten Sachverhalt die Kirchengemeinde eingekauft haben, müsste der arme Kollege sich das ja auch noch selbst zubereiten. Die Annahme, eine Absonderung würde einem vollständigen Verbot der Selbstversorgung gleichzusetzen sein, ist Quatsch.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #107 am: 21.02.2022 13:30 »
Ein Verbot der Selbstversorgung hat niemand behauptet. Lediglich deren Unmöglichkeit aufgrund der Absonderungsanordnung. Was an einem unbeliebten Eigenbrötler in Gimborn ist jetzt "zusammengestrudelt"?

BAT

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #108 am: 21.02.2022 13:52 »

Wie ich schon schrieb: Wenn es am Ort keine Liefermöglichkeiten gibt, ist die Unterkunft anscheinend nicht für die Absonderung geeignet. Wie bei manchen für die Absonderung ungeeigneten Sammelunterkünften sollte das Gesundheitsamt Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten (wo es dann sehr wahrscheinlich eine Verpflegung gibt). Und die Nothilfemöglichkeit ist auch immer noch gegeben (mit Regeln zum Schutz Dritter die Quarantäne zu unterbrechen, wenn eine zwingende Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich sind).

Und dort kommt der Arzt nun - im Gegensatz zur eigenen Wohnung -  vorbei mit den Rezepten für Bluthochdruck oder Krebs?

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #109 am: 21.02.2022 13:56 »
Ein Verbot der Selbstversorgung hat niemand behauptet. Lediglich deren Unmöglichkeit aufgrund der Absonderungsanordnung.
Stimmt. Ich muss mich also berichtigen: Die Annahme, durch eine Absonderung würde eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich, ist Quatsch. Auch in Gimborn.

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #110 am: 21.02.2022 14:10 »
..es sei denn, es wohnen noch mehr Sonderlinge dort und der Lieferdienst weigert sich in einem Gebiet auszuliefern, wo vermehrt psychisch Auffälige wohnen ;D..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #111 am: 21.02.2022 14:43 »
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Schmitti

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #112 am: 21.02.2022 14:51 »
Auch das wird sie nicht.

Wdd3

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #113 am: 21.02.2022 15:20 »
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #114 am: 21.02.2022 15:42 »

Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o
Nein, nicht in Gimborn(NRW). Da hast du dich ohne Wenn und Aber oder gar rechtsmittelfähigen Bescheid nämlich in Isolation resp. Quarantäne zu begeben.
Sorry, für die Wiederholung: Sicher sind die Maßnahmen zur Selbstversorgung durch >90% der Betroffenen zu erledigen und man will es auch. Aber eben nicht durch jeden!


XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #115 am: 21.02.2022 16:16 »
Auch das wird sie nicht.

Doch, durchaus.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #116 am: 21.02.2022 16:19 »
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

Über die was_guckst_du´schen Unbeachtlichkeiten habe ich mich bereits eingelassen. Er hat es zumindest unterlassen, sich intellektuell zu entlaiben. Für die Pflicht zur Absonderung bedarf es nämlich keiner gesonderten Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #117 am: 21.02.2022 16:23 »

Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o
Nein, nicht in Gimborn(NRW). Da hast du dich ohne Wenn und Aber oder gar rechtsmittelfähigen Bescheid nämlich in Isolation resp. Quarantäne zu begeben.
Sorry, für die Wiederholung: Sicher sind die Maßnahmen zur Selbstversorgung durch >90% der Betroffenen zu erledigen und man will es auch. Aber eben nicht durch jeden!

Die Pflicht zur Absonderung ergibt sich aus der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht aus einer besonderen Anordnung des Gesundheitsamtes, sondern unmittelbar aus den Umsetzungsverordnungen der Länder zu § 30 IfsG.

Ich gehe auch davon aus, daß die Masse der Bevölkerung im Falle der Absonderung in der Lage sein wird, sich zu versorgen oder versorgen zu lassen. Es wird aber auch immer eine Anzahl von Fällen geben, die das nicht können wird. Und für die hätten Gesetz- und Verordnungsgeber rechtliche Vorsorge treffen müssen, anstatt es völlig überforderten Ortsbehörden zu überlassen.

Wdd3

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #118 am: 22.02.2022 06:28 »
Ob eine Selbstversorgung vollumfänglich unmöglich wird, kann dahingestellt bleiben. Es genügt, wenn sie dergestalt unmöglich wird, als daß sie nicht mehr ausreicht.

Eine Selbstversorgung ist in der Absonderung natürlich unmöglich.
@was_guckst_du weist seit einer Woche auf die Möglichkeit hin sich online zu versorgen. Das ist mit frischen Lebensmitteln ebenso vollumfänglich möglich wie auch mit fertig verarbeiteten Speisen in kaltem oder heißen Zustand.
Dafür benötigt man weder soziale Dienste, Freunde, Bekannte, Verwandte, Angehörige oder Anverwandte sondern nur einen Internet Zugang oder im schlechtesten Fall ein Telefon.
Wer über keines dieser Medien verfügt erhält vom Gesundheitsamt die Information der Absonderung per Post i.d.R. erst zum Ablauf der Quarantänefrist. :o

Über die was_guckst_du´schen Unbeachtlichkeiten habe ich mich bereits eingelassen. Er hat es zumindest unterlassen, sich intellektuell zu entlaiben. Für die Pflicht zur Absonderung bedarf es nämlich keiner gesonderten Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

Intellektuelle Entleibungen zeigen sich mitunter in der Unfähigkeit des verstehenden Lesens...oder an welcher Stelle habe ich geschrieben das eine Quarantänepflicht eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt benötigt?

Wdd3

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #119 am: 22.02.2022 06:40 »
Schon allein die Eröffnungsfrage ist absurd. Es gibt in D sehr viele alte Menschen die sich nicht selbst versorgen könne, noch zuhause leben und nicht verhungern. Warum? Weil es soziale Institutionen gibt die einspringen.
Die paar in Quarantäne befindlichen können von denen problemlos mit versorgt werden.
Ganz davon abgesehen das es sich dabei i.d.R. nicht um pflegebedürftige handelt.
Dieses "Rundherum Wohlfühlprogamm" erwarten auch nur die klassischen Baumanns und Causens des öD. ;)