Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.
Ich sehe es ganz pragmatisch.
Wenn jemand abgesondert wird und er sich nicht selbst versorgen kann oder konnte (wg. fehlende Infrastruktur, sprich keine sozialen Kontakt und keine Möglichkeit etwas geliefert zu bekommen) und dann zum einkaufen geht, dann dürfte das im Nachgang straffrei ausgehen, da ja der Staat ihm die Unterstützung verwehrt hat.
Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.
Aber da - wie so oft - der Staat halbgare Verordnungen von sich gibt, müssen es halt die Verwaltungsgerichte wieder ordnen.
Wäre zumindest für mich ein Großer Spaß, wenn ich vom Gesundheitsamt angerufen werden würde und die mich in die Absonderung schicken wollen.:
GA: "Sie müssen jetzt 14Tage zuhause bleiben und dürfen das Haus nicht verlassen."
ICH: " Alles klar: Also ich hätte dann gerne Montag morgens Eier und Speck, Mittags die Pizza Alberto, abends Obstsalat, Dienstag Müsli und frisch gepressten O-Saft, Gnocci a la Chef, ... wann werden hierfür die Zutaten geliefert, oder bereiten sie das Mahl für mich zu, oder wie kommen die Waren zu mir?"
GA: "
?"
ICH:" Ach so, das organisieren sie nicht, ok, dann bitte ich sie den Bäcker Müller von 7:20-7:30 für den öffentlichen Verkehr für mich zu sperren, 8:00-8:30 den REWE , .... damit ich da Risikofrei einkaufen kann"
GA: "
?"
Mal sehe was die darauf antworten