Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

Begonnen von XTinaG, 15.02.2022 10:03

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Schmitti

Lief die Versorgung, weil 1. eine rechtliche Verpflichtung bestand oder 2. politische Führungsköpfe sich um ihr Volk kümmern wollten oder 3. die Vorratshaltung der KatS-Einheiten eh mal ausgetauscht werden musste?

2 habe ich mehrfach erlebt, 3 auch schonmal, 1 wäre mir neu.

BAT

Das ist egal. Die Versorgung gab es nur für die nicht Abgesonderten.

XTinaG

Zitat von: Schmitti am 24.02.2022 09:10
Lief die Versorgung, weil 1. eine rechtliche Verpflichtung bestand oder 2. politische Führungsköpfe sich um ihr Volk kümmern wollten oder 3. die Vorratshaltung der KatS-Einheiten eh mal ausgetauscht werden musste?

2 habe ich mehrfach erlebt, 3 auch schonmal, 1 wäre mir neu.

Weil Du keine Verpflichtung siehst, weil Du keine Verpflichtung kennst oder weil sich nicht um Verpflichtungen gekümmert wird?

Das BVerfG stellt im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2005
- 2 BvR 447/05 - bei Maßnahmen i.S.d. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG einen "verfassungsrechtlichen Mindeststandard" im Hinblick auf die Verpflegung, der sich aus Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt.

Schmitti

Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?

BAT

Zitat von: Schmitti am 24.02.2022 09:54
Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?

Die Frage ist unlauter, da die Länge der Maßnahme bei Evakuierung regelhaft nicht absehbar ist. So auch im von mir genannten Fall, die Zeit hat sich hier um 200 % verlängert.

XTinaG

Zitat von: Schmitti am 24.02.2022 09:54
Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?

Woher soll ich das wissen?

BAT

Ich bin ein wenig überrascht. Wir haben hier gerade einen Fall mit Quarantäne, der keine Kontakte hat, die ihn versorgen. Es ist scheinbar nicht möglich, einen Lieferservice in einer 35.000 Einwohner-Stadt zu finden! Habe mich nie mit der Thematik beschäftigt, aber dachte schon, daß diese über REWE und Konsorten echt kein Problem ist.

Läuft aber gerade über FB, da haben sich Leute zur Versorgung bereit erklärt.

Kaiser80


Keeper83

Hat der Kollege von @XTinaG denn überlebt? Eventuell kann der jetzt mit Tipps helfen.

BAT

Es ging doch nie um das reale Geschehen. Es ging um die Regelungslücke und nunmehr auch um offensichtliche Fake News.  ;)

BAT

Spinnt der Lauterbach jetzt? Die Absonderung bleibt, damit nicht der Eindruck entsteht, die Krise sei vorbei?

Da hat man schon mal einen Wissenschaftler und er redet solch einen Unsinn.  :P

Schmitti

Die Pflicht zur Absonderung sollte ja (u.a.) weg, weil viele Gesundheitsämter mit den Anordnungen längst (mal wieder) nicht mehr hinterherkommen, von Kontrollen ganz zu schweigen. Da fällt der positive Test, wird gemeldet, und der Bescheid liegt zwei Wochen später im Briefkasten, wenn überhaupt.
Das ist mal wieder ein Paradebeispiel, wie sich die politischen Vorgaben um die Umsetzungsmöglichkeiten der Verwaltung scheren. Ob es diese Pflicht gibt oder nicht, macht bei den derzeitigen Zahlen flächendeckend gar keinen Unterschied, aber Hauptsache großen politischen Kindergarten drumherum veranstaltet.
Und wenn die große ewige Impfpflichtdebatte gleich (erstmal) endet, wird genauso eine dusselige Regelung dabei rumkommen.
So lief es in der alten Regierung, so läuft es in der neuen, siehe das (Zitat BMF) "schnelle und spürbare Entlastungspaket". Da muss sich der Lauterbach natürlich auch anpassen  ::)

Kaiser80

Ich durchblicke das nicht mehr. Bin offensichtlich wohl zu blöd...
Die Pflicht zur Absonderung ergab/ergibt sich, zumindest in NRW, aus dem Gesetz. Es bedarf gar keiner gesonderten Anordnung durch GA.  Wie hätte derlei also für eine Entlastung der GÄ geführt?

BAT

Materiell werden die Absonderungsbescheide nur wegen der Arbeitgeber erstellt.

Und genau das war ja auch - meiner Meinung nach - der richtige Kritikpunkt (von der IHK?) an der für 40 Stunden geltenden Absicht, sich freiwillig abzusondern. Welcher Arbeitgeber lässt das zu?