Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
Schmitti:
Lief die Versorgung, weil 1. eine rechtliche Verpflichtung bestand oder 2. politische Führungsköpfe sich um ihr Volk kümmern wollten oder 3. die Vorratshaltung der KatS-Einheiten eh mal ausgetauscht werden musste?
2 habe ich mehrfach erlebt, 3 auch schonmal, 1 wäre mir neu.
BAT:
Das ist egal. Die Versorgung gab es nur für die nicht Abgesonderten.
XTinaG:
--- Zitat von: Schmitti am 24.02.2022 09:10 ---Lief die Versorgung, weil 1. eine rechtliche Verpflichtung bestand oder 2. politische Führungsköpfe sich um ihr Volk kümmern wollten oder 3. die Vorratshaltung der KatS-Einheiten eh mal ausgetauscht werden musste?
2 habe ich mehrfach erlebt, 3 auch schonmal, 1 wäre mir neu.
--- End quote ---
Weil Du keine Verpflichtung siehst, weil Du keine Verpflichtung kennst oder weil sich nicht um Verpflichtungen gekümmert wird?
Das BVerfG stellt im Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2005
- 2 BvR 447/05 - bei Maßnahmen i.S.d. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG einen "verfassungsrechtlichen Mindeststandard" im Hinblick auf die Verpflegung, der sich aus Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt.
Schmitti:
Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?
BAT:
--- Zitat von: Schmitti am 24.02.2022 09:54 ---Wie sieht dieser bei einer Bombenentschärfung von 2-3h aus?
--- End quote ---
Die Frage ist unlauter, da die Länge der Maßnahme bei Evakuierung regelhaft nicht absehbar ist. So auch im von mir genannten Fall, die Zeit hat sich hier um 200 % verlängert.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version