Autor Thema: Wer muß sich kümmern bei Absonderung?  (Read 25503 times)

Lars73

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #30 am: 16.02.2022 08:52 »
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.

Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #31 am: 16.02.2022 09:00 »
Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

...im Übrigen verliere ich nicht die Selbstbestimmung über mein leben, wenn ich an einer roten Ampel stehen bleiben muss...

...um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, gehört natürlich die Fähigkeit zum abstrakten Denken...diese Fähigkeit geht bei Einigen bei dem Bestreben, immer und überall Recht haben zu wollen, mitunter mal verloren...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #32 am: 16.02.2022 09:04 »
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.

Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
Sehe ich 100% genauso.
Ich bleib auch bei meiner ersten Aussagen: Dass muss doch irgendwo/-wie normiert sein oder sich aus dem GG ableiten.
Wo und wenn man sich nicht mehr selbst "versorgen" (lassen) kann, hat der Staat die Pflicht.
Knast, Betreuung geschäftsunfähiger Personen, Familienhilfe, PsychKG etc. Ist doch auch geregelt...


XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #33 am: 16.02.2022 09:17 »
Bei einer behördlich angeordneten Absonderung bestimmst Du eben nicht über Dich selbst. Und genau das ist der Punkt.
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

...im Übrigen verliere ich nicht die Selbstbestimmung über mein leben, wenn ich an einer roten Ampel stehen bleiben muss...

...um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, gehört natürlich die Fähigkeit zum abstrakten Denken...diese Fähigkeit geht bei Einigen bei dem Bestreben, immer und überall Recht haben zu wollen, mitunter mal verloren...

Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.

Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.

Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.

Hain

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #34 am: 16.02.2022 09:45 »
Es geht um die Frage ob der Staat diese Pflicht hat. Natürlich werden hoffentlich nur wenige dieses Angebot benötigen.

Wenn es keine Angebote von privaten und kirchlichen Einrichtungen gäbe, dann müsste der Staat sicherstellen, dass entsprechende Angebote bestehen.
Sehe ich 100% genauso.
Ich bleib auch bei meiner ersten Aussagen: Dass muss doch irgendwo/-wie normiert sein oder sich aus dem GG ableiten.
Wo und wenn man sich nicht mehr selbst "versorgen" (lassen) kann, hat der Staat die Pflicht.
Knast, Betreuung geschäftsunfähiger Personen, Familienhilfe, PsychKG etc. Ist doch auch geregelt...
Die Kosten einer Unterbringung nach dem PsychKG trägt der/die Betroffene selbst, ebenso wie einen Betreuer - in beiden Fällen trägt der Staat Kosten nur subsidiär. Gleiches trifft für die verschuldensunabhängige Haftung als Zustandsstörer im Ordnungsrecht zu.

Herbert Meyer

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #35 am: 16.02.2022 09:52 »
Zitat
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

Meine homöopathische, kaum messbare und zumeist wirkungslose Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung würde ich ohne zu Zögern gegen einen höheren Grad der Selbstbestimmung eintauschen. Denn dann kann ich tatsächlich über mein Leben selbst bestimmen und muss mich nicht über sinnlose Gängelungen ärgern - beginnend, bei einer für mich nutzlosen Rentenzwangsversicherung bis hin zur Entscheidung, wann ich mein Gesicht verhüllen möchte und wann nicht.

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #36 am: 16.02.2022 09:53 »
Stimmt ja alles. Aber wo ging es um Kosten? Es geht um die Frage ob aus Zwang eine Pflicht resultiert.

WasDennNun

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #37 am: 16.02.2022 10:03 »
Ich sehe es wie Lars73 und Kaiser80, der Staat ist bei einem solchen Zwangsakt in der Verantwortung. Ich finde es bedenklich, daß hier keine explizite Regelung getroffen worden ist. Bis man bei den völlig überforderten Ortsbehörden überhaupt jemand auch nur erreichte und dann auch noch ne Entscheidung herbeigeführt hätte, wäre man wohl längst verhungert.
Ich sehe es ganz pragmatisch.
Wenn jemand abgesondert wird und er sich nicht selbst versorgen kann oder konnte (wg. fehlende Infrastruktur, sprich keine sozialen Kontakt und keine Möglichkeit etwas geliefert zu bekommen) und dann zum einkaufen geht, dann dürfte das im Nachgang straffrei ausgehen, da ja der Staat ihm die Unterstützung verwehrt hat.

Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.

Aber da - wie so oft - der Staat halbgare Verordnungen von sich gibt, müssen es halt die Verwaltungsgerichte wieder ordnen.

Wäre zumindest für mich ein Großer Spaß, wenn ich vom Gesundheitsamt angerufen werden würde und die mich in die Absonderung schicken wollen.:
GA: "Sie müssen jetzt 14Tage zuhause bleiben und dürfen das Haus nicht verlassen."
ICH: " Alles klar: Also ich hätte dann gerne Montag morgens Eier und Speck, Mittags die Pizza Alberto, abends Obstsalat, Dienstag Müsli und frisch gepressten O-Saft, Gnocci a la Chef, ... wann werden hierfür die Zutaten geliefert, oder bereiten sie das Mahl für mich zu, oder wie kommen die Waren zu mir?"
GA: "????"
ICH:" Ach so, das organisieren sie nicht, ok, dann bitte ich sie den Bäcker Müller von 7:20-7:30 für den öffentlichen Verkehr für mich zu sperren, 8:00-8:30 den REWE , .... damit ich da Risikofrei einkaufen kann"
GA: "????"

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Johann

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #38 am: 16.02.2022 10:39 »
Mal sehe was die darauf antworten  8)

Das Problem dabei wäre ja, dass du erst ca. 14 Tage nach der bestätigten Infektion kontaktiert werden würdest und darauf hingewiesen wirst, dass du dich in den letzten 14 Tagen in häusliche Isolation hättest begeben müssen. ;D

Kaiser80

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #39 am: 16.02.2022 10:40 »

Wenn der Staat jemanden in den Knast steckt, muss er auch (im Zweifel) die Versorgung organisieren.


Wenn ich an meine Kumpel denke die im Strafvollzug gearbeitet habe, meine ich mich erinnern zu können, dass es (bundesweit??) sogar geregelt und durch Ärzte überwacht wird, WIE (Nährwerte etc.) mit Nahrung zu versorgen ist.


was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #40 am: 16.02.2022 10:46 »
Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.
...wie gesagt, nicht jeder stattliche Akt zerstört meine persönliche Selbstbestimmung...

...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...

...jeder eben so, wie er seine individuelle Slbstbestimmung definiert...manche krachen auch nur in einen Unfall, weil sie ja Vorfahrt haben und im Recht sind...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #41 am: 16.02.2022 10:50 »
Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.

..das demokratische Grundprinzip, das zu akzeptieren, was die Mehrheit beschließt, berührt - auch wenn ich persönlich anders entschieden hätte - nicht mein Recht auf Selbstbestimmung...

...wenn ich natülich verquert denke und mich schon morgens, wenn ich aus dem Haus heraus in den öffentlichen Raum komme, von staatlichen Maßnahmen verfolgt fühle, ist das selbstverständlich anders.. ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Keeper83

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #42 am: 16.02.2022 10:51 »
Zitat
...bei jedem behördlichen Akt, der auf Gesetzen bzw. Verordnungen beruht, die von Parlamenten (und deren ausführenden Institutionen) beschlossen werden, deren Mitglieder ich gewählt habe, habe ich mit meiner Wahlentscheidung selbst über mein Leben bestimmt...

Meine homöopathische, kaum messbare und zumeist wirkungslose Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung würde ich ohne zu Zögern gegen einen höheren Grad der Selbstbestimmung eintauschen.

Du siehst also die Möglichkeit, das ein Einschränken demokratischer Strukturen zu einem höheren Grad an Selbstbestimmung führt?
Gibt es da eventuell eine Beispiel oder ein System an dem du dich da orientieren würdest?

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #43 am: 16.02.2022 10:52 »
Die Absonderung ist ein staatlicher Zwangsakt mit freiheitsentziehendem Charakter. Wenn Du das nicht als Einschränkung Deiner Selbstbestimmung siehst, bist Du wohl der Sonderling.
...wie gesagt, nicht jeder stattliche Akt zerstört meine persönliche Selbstbestimmung...

...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...

...jeder eben so, wie er seine individuelle Slbstbestimmung definiert...manche krachen auch nur in einen Unfall, weil sie ja Vorfahrt haben und im Recht sind...
Dieser tut es. Oder wäre es Dir erlaubt, während der Absonderung die häusliche Isolation zu verlassen?

Der Staat ist in der Pflicht, wenn er dergestalt ins Leben eines Menschen eingreift. Und diese Pflicht gehört ordentlich geregelt, denn sonst ist absehbar, daß es nicht funktioniert. Dafür ist es völlig egal, ob Du irgendwas kannst, könntest oder behauptest, es zu können.

XTinaG

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Antw:Wer muß sich kümmern bei Absonderung?
« Antwort #44 am: 16.02.2022 10:57 »
Durch Deine Wahlentscheidung hast Du in den genannten Fällen nur dann über Dein Leben bestimmt, wenn die von Dir gewählte Partei allein oder mit anderen die Mehrheit stellte. Da klafft eine Lücke groß wie ein Scheunentor in Deiner Argumentation.

..das demokratische Grundprinzip, das zu akzeptieren, was die Mehrheit beschließt, berührt - auch wenn ich persönlich anders entschieden hätte - nicht mein Recht auf Selbstbestimmung...

...wenn ich natülich verquert denke und mich schon morgens, wenn ich aus dem Haus heraus in den öffentlichen Raum komme, von staatlichen Maßnahmen verfolgt fühle, ist das selbstverständlich anders.. ;D

Es geht nicht um die Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen. Du hast behauptet, durch Deinen Wahlakt selbst über Dein Leben bestimmt zu haben. Und dann gilt das von mir geschriebene.