Wer muß sich kümmern bei Absonderung?

Begonnen von XTinaG, 15.02.2022 10:03

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was_guckst_du

...es geht hier einzig und allein darum, dass du Recht haben möchtest...

...den Gefallen wirst du von mir nicht bekommen :D

...und, um es mit Schröder zu sagen: "Basta"!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

Ich bin in keiner Weise von Deiner Zustimmung abhängig. Ich messe Dir diesbezüglich keine Bedeutung zu. Du schwurbelst einfach rum.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG

Und weiter geht's mit dem Geschwurbel...

Kaiser80

#49
Ja gut, das XTinaGs Kollege scheinbar ein Schmock ist steht wohl ausser Frage. Es steht auch (für mich) ausser Frage, dass der weit überwiegene Teil der Bevölkerung seine Versorgung in angeodneter Isolatin selbst organisieren kann und will.

Aber wat macht denn die alte Witwe in der Uckermark? Der Rentner in Gimborn? Die Leute aus dem Eifeldörfchen? Sozial Isolierte in den Hochhausburgen? Da kann sich der Staat doch nicht aus der Verantwortung stehlen!

@edit: Meine Funktastatur/Notebook braucht dringend ein USB Hub. Furchtbar ...

WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du in 16.02.2022 10:46
...ich kann mich zu Hause selbst versorgen und selbst Essen kochen oder mich -so wie du es offensichtlich tätest- mich hinsetzen und heulen und nach staatlicher Versorgung rufen und mit den Füßen auf den Boden stampfen, weil das ja schließlich dein Recht ist, versorgt zu werden...
Weder XTinaG noch die meisten anderen würden sich da anders als du verhalten und Ihre Versorgung selbst organisieren, weil wir es eben können und auch so machen würden (ich zumindest)
Aber die armen Seelen die es nicht können sollen also deiner Meinung nach, durch diesen ungeregelten Quark, den der Staat dort verordnet, auf ihren Lederschuhen rum kauen, weil sie das Haus nicht verlassen dürfen?
Es ist einfach nur asozial, wie der Staat Dinge verordnet und nur bis zum ersten Viertel die Konsequenzen bedenkt, weil da so viele Kalkrieseldeppen (die es auch außerhalb der Personalabteilungen gibt) rumpfuschen.

was_guckst_du

@XTG
...wenn du mir keinerelei Bedeutung zumisst, dann kannst du mich Schwurbler ja ruhigen Gewissens ignorieren...aber selbst dazu bist nicht fähig...

...ich hingegen kann dich ignorieren...du wirst es (nicht)sehen...

https://www.ebay.de/itm/144409226256?hash=item219f75ec10:g:LVgAAOSwBX1h4V8Z
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

XTinaG


BAT

Zitat von: stingmb in 16.02.2022 08:19

Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.

Es gibt Leute, so wie ich, die waren einige Tage ungebooster, durften sich aber noch nicht impfen lassen (90 Tage vs. drei Monate).

Davon ab: Lebensmittel ist vielleicht nicht das Problem, aber verschreibungspflichtige Medikamente? Ich denke, die Problematik ist nicht ganz so sachte zu sehen. Allerdings mehr formaljuristisch als im praktischen Alltag.

Gäbe es hier eine Art "salvatorische Klausel" im Rechtsbereich? Bleibt die ganze Absonderungsregelung bestehen, wenn sie - auch nur in Randfällen- praktisch nicht umsetzbar ist?

Hain

Zitat von: BAT in 16.02.2022 11:36
Zitat von: stingmb in 16.02.2022 08:19

Man muss also prüfen, ob dieser "Sonderling" eventuell seinen Booster-Termin nicht rechtzeitig wahrgenommen hat und so quasi selber Schuld an der Situation ist.

Es gibt Leute, so wie ich, die waren einige Tage ungebooster, durften sich aber noch nicht impfen lassen (90 Tage vs. drei Monate).

Davon ab: Lebensmittel ist vielleicht nicht das Problem, aber verschreibungspflichtige Medikamente? Ich denke, die Problematik ist nicht ganz so sachte zu sehen. Allerdings mehr formaljuristisch als im praktischen Alltag.

Gäbe es hier eine Art "salvatorische Klausel" im Rechtsbereich? Bleibt die ganze Absonderungsregelung bestehen, wenn sie - auch nur in Randfällen- praktisch nicht umsetzbar ist?
Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.

BAT

Zitat von: Hain in 16.02.2022 11:45

Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.

Die regelhafte Verschreibung von Medikamenten ist defintiv kein Notfall.

Schmitti

Zitat von: XTinaG in 16.02.2022 07:35
Du scheinst ja eher zu den Preppern zu gehören. Ich habe jedenfalls nicht Lebensmittel für 1-2 Wochen - so lange kann es ja dauern - daheim und erwarte das auch von keinem anderen.
Ich würde mir schon anmaßen, das von anderen zu erwarten. Eine Woche mal minimum, lieber auch zwei. Denn eine solche Lage kann nicht nur durch behördliche/staatliche Absonderungswünsche entstehen, sondern auch wenn der Sturm diese Woche zu heftig sein sollte, länger anhaltende Stromausfälle, Sturmfluten, Münsterländer Schneechaos, Ahrtal,... Eine dauerhafte Nutzung von frischen Lebensmitteln (und lebensnotwendigen Medikamenten) ist aus vielen Gründen absolut nachvollziehbar zu befürworten, aber wer ganz ohne Notvorrat nur aufs staatliche Fangnetz in allen Lebenslagen vertraut, macht einen Fehler. Wem in einer behördlich angeordneten Absonderung umgehend daheim die Lebensmittel ausgehen, hat diesen Fehler vorher eben auch schon gemacht. Das man dann direkt nach dem Staat schreit, und das in diesem Fall evtl. auch rechtlich begründen könnte, ändert nichts daran, dass man selbst auch schon genug Vorarbeit zu dieser "Notlage" geleistet hat.

Kaiser80

Zitat von: Hain in 16.02.2022 11:45

Der medizinische Notfall ist in Niedersachsen in der Absonderungsverordnung als Unterbrechungsgrund explizit geregelt und die Gesundheitsämter haben auch die rechtliche Möglichkeit individuell der Unterbrechung zuzustimmen.
Tja, in NRWdarfst du sogar beim Hausbrand raus... (§17 CoronaTestQuarantäneVO)

BAT

Zitat von: Kaiser80 in 16.02.2022 11:54

Tja, in NRWdarfst du sogar beim Hausbrand raus... (§17 CoronaTestQuarantäneVO)

Darf die Feuerwehr vorher schon rein zur Bergung?  ;) ;D

Kaiser80