Autor Thema: [RP] Vergütung für Zustelltätigkeiten Landesamt für Finanzen Koblenz  (Read 1246 times)

correction80

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Sehr geehrte Kollegen und Interessierte,

auf der Homepage des LfF Koblenz existiert ein Vordruck "Vergütung für Zustelltätigkeiten"(LFF12_DST018_(09/20)

(https://www.lff-rlp.de/service/vordrucke/details/verguetung-fuer-zustelltaetigkeit)

Da ich in meinem Amt zustellberechtigt bin, hatte ich die LfF und meine Dienststelle vor 6 Monaten angefragt, für wen dieser Vordruck zutrifft, welche Gesetzesgrundlage greift und wieviel Vergütung ausbezahlt wird.

Bis dato, konnte mir weder die LfF noch meine Dienststelle diese Frage beantworten. Da es sich um Vergütung handelt, greift, wie wir alle wissen auch eine Verjährungsfrist, wenn Vergütung nicht geltend gemacht wird.

Meine Frage an alle: Kennt jemand dieses Formular? Kann mir jemand diese Fragen beantworten?

Danke im Voraus
 
« Last Edit: 15.02.2022 16:13 von Admin2 »

Hain

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Moin,

ich kenn das aus der Vergangenheit für Amtsgerichte in einem Teil von Niedersachsen. Es handelte sich dort um die Vergütung für nebendienstliche Zustellung. Nach Dienstende wurde Schriftstücke auf dem Nachhauseweg zugestellt und die Zustellung wurde Stückweise vergütet. Das ist aber schon eine ganze Zeit her.

Grüße Hain

correction80

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Hallo Hain,

danke für deine Antwort. Kannst du dich noch an die gesetzliche Grundlage dieser Vergütung erinnern?
Da das Formular von 2020 ist, gehe ich davon aus, dass es immer noch für irgendjemand irgendetwas gibt.
Aber für wen und wieviel?

gruß