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TV-L: Anspruch auf vollzeitnahe Teilzeit?
Fragepudel:
Hallo,
ich möchte meine Wochenarbeitszeit von derzeit 39,5 auf 35 h reduzieren, verteilt auf 4 Wochentage statt bisher 5. Besteht grundsätzlich ein solcher Anspruch auf vollzeitnahe Teilzeit für Tarifbeschäftigte nach TV-L? Oder gibt es andere Regelungen die diese geplante Umsetzung aus AN-Sicht rechtlich stützen?
Lars73:
§11 TV-L regelt die abgestuften Rechte auf Teilzeit.
Bei Gründen nach Abs. 1 Anspruch soweit nicht "dringende dienstliche beziehungsweise betriebliche Belange [...] entgegenstehen".
Ansonsten recht auf Erörterung des Wunsches nach Abs. 2
Davon unberührt die Regelungen nach TzBfG.
WasDennNun:
Die Stundenanzahl ist das eine.
Aber ein Recht auf Verteilung auf 4 Tage statt 5 Tage hat man doch nicht, oder?
Hier kann der AG doch frei sein Direktionsrecht ausüben, sofern es da keine betriebliche Vereinbarungen gibt.
Oder?
XTinaG:
Das kommt auf die Rechtsgrundlage an, auf die sich das Teilzeitbegehren stützt. Und den Inhalt des Teilzeitbegehrens. Und darauf, ob eine Vereinbarung erzielt wird oder sie fingiert wird. Und den Inhalt der Vereinbarung.
Tagelöhner:
Bei der Anspruchsgrundlage nach TzBfG soll der Antrag ja den Wunsch des Umfanges und der Verteilung der Arbeitszeit beinhalten. Wer die gewünschte Verteilung also nicht angibt, überlässt diese wiederum dem Weisungsrecht des AG. Mein Kenntnisstand ist zudem, dass eine Reduzierung von mindestens 10% ausreicht um den Wechsel zur 4-Tage-Woche zu ermöglichen, das ist durch die bestehende Rechtssprechung seit Inkrafttretten des TzBfG scheinbar gedeckt.
Bei einer geringeren Reduzierung und Verteilung auf 4 Arbeitstage, gilt hingegen eher, dass von einer rechtsmissbräuchlichen Intention bei der Geltendmachung des Anspruches ausgegangen wird, da nur eine Änderung der Verteilung der Arbeitszeit erzwungen werden soll.
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