Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung / Stufen
SH:
Moin,
nachdem ich 3,5 Jahre bei einer Kommune gearbeitet habe, bin ich zum Land SH gewechselt.
Ich habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau und in verschiedenen Branchen gut 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt.
Die Stelle auf die ich mich beworben hatte, war mit E8 ausgeschrieben.
Im Vorstellungsgespräch wurde mir dann gesagt, das wie üblicherweise gehandhabt, ich während der Probezeit / Einarbeitung in E6 eingruppiert werde. Aber man stufte mich großzügigerweise in die Stufe 4 ein.
Nach dem halben Jahr wurde mir nun die E8 gewährt, aber natürlich wurde ich in die Stufe 3 heruntergestuft.
Das an sich finde ich schon grenzwertig, denn wenn man mir gleich (wie ausgeschrieben) die E8 gegeben hätte, hätte ich auch die Stufe 4 bekommen. Aber na gut.
Ich habe nun von der Kollegin die ich ab Mai komplett ersetzen soll (sie geht in Rente) erfahren, dass sie die E9 bekommt! Sie arbeitet in Teilzeit und ich in Vollzeit, habe also sogar noch weitere Aufgaben dazu bekommen. Unsere Tätigkeiten sind also mind. gleichwertig.
Was kann ich machen, um auch die E9 zu bekommen und am besten mit Stufe 4?
Danke für euch Hilfe.
XTinaG:
Diese Prämisse "Sie arbeitet in Teilzeit und ich in Vollzeit, habe also sogar noch weitere Aufgaben dazu bekommen. Unsere Tätigkeiten sind also mind. gleichwertig." halte ich bereits für falsch. Hinzu kommt, daß es im TV-L keine E9 gibt.
SH:
Sie hat nur E9 gesagt und leider nicht spezifiziert ob a oder b.
WasDennNun:
Wenn deine Tätigkeiten die dir übertragen wurden oder werden zur E6/8/9 führen, dann kannst du nicht viel machen.
Wenn deine Kollegin in der EG9a/b aufgrund ihrer Tätigkeit eingruppiert ist (und nicht aufgrund irgendwelcher Überleitungen oder aufgrund einer fehlerhaften Rechtsmeinung seitens des AGs / Eingruppierungs-Irrtums ) und du vollumfänglich diese Tätigkeiten übernimmst, dann wirst du aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls in der EG9a/b eingruppiert sein/werden.
Frage: Welche Tätigkeitsänderungen wurden dir (schriftlich) übertragen nach den 6 Monaten, so dass du höher gruppiert wurdest?
Hinweis: Wenn du in der EG8 auch ein Entgelt der S4 haben willst, dann fordere vom AG eine entsprechende Zulage nach §16.5 oder kündige.
SH:
Mir wurde nach den 6 Monaten schriftlich mitgeteilt, dass ich ja jetzt diese Aufgabe eigenverantwortlich durchführen kann und deshalb in die E8 eingestuft werde. Im Gespräch wurde mir von meiner Vorgesetzen gesagt, das ich in die E9 nur kommen kann, wenn ich noch mehr eigenverantwortliche Aufgaben übernehme. Dies siehe Sie aber zur Zeit nicht.
Diese Aufgaben werden nur von meiner Kollegin und jetzt mir gemacht. Ich habe ab Mai also nicht mal mehr ne Vertretung.
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