Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung / Stufen
WasDennNun:
Und diese Übertragung von Tätigkeiten die selbständige Leistung benötigen betrifft nur ein drittel deiner Tätigkeiten? ->EG8 Stufe 3
wenn 50% -> Eg9a Stufe 2
SH:
Wieso ein drittel?
WasDennNun:
Wegen der Entgeltordnung, wenn du 6 Monate "alles" vorlegen musstest und gemeinsam mit Kollegen erarbeitet hast, dann ist es halt keine sL :
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Entgeltgruppe 9a
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6,
deren Tätigkeit selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)
Nr. 5 Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen
entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung
einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
WasDennNun:
--- Zitat von: SH am 15.02.2022 13:46 ---Was kann ich machen, um auch die E9 zu bekommen und am besten mit Stufe 4?
--- End quote ---
Womit man diese Frage so beantworten kann:
EG9a dazu musst du "nur" nachweisen, dass die Übertragenden Tätigkeiten zu 50% sL benötigen.
Dann bist du in EG9a
Allerdings in der Stufe 2 da du dich ja in EG6 Stufe 4 hast einstellen lassen.
Da kann man nichts mehr machen.
Allerdings könnte der AG dir eine Zulage nach §16.5 zahlen, so dass du das Entgelt der Stufe 4 ausbezahlt bekommst.
SH:
Ein Schelm da da Böses denkt: habe gerade noch einmal in den Bewertungsbogen geschaut.
Mir wurden 45% selbständiges arbeiten bescheinigt! Und eine wichtige Aufgabe wurde gar nicht erwähnt.
Ich denke da werde ich das Gespräch mit meiner Vorgesetzten suchen müssen. Danke für die Antwort.
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