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Innovationsprämie, Fzg Export und Mehrwertsteuer

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Gruenhorn:
Kann ich bei Kauf eines PHEV oder Elektrofahrzeugs die Innovationsprämie vom BAFA in Anspruch nehmen, wenn ich das Fahrzeug direkt exportieren will?

Hintergrund: Ich wohne im nicht europäischen Ausland und überlege mir ein deutsches Fahrzeug zu kaufen und zu verschiffen. Dabei würde ich dieses ohne Mehrwertsteuer bzw. mit Rückerstattung der MwSt kaufen wollen. Gleichzeitig würde ich gern die Innovationsprämie vom BAFA abstauben. Unter den Förderbedingungen auf deren HP steht, dass das Fahrzeug in Deutschland innerhalb bestimmter Fristen erstzugelassen werden muss. Reicht dafür ein Ausfuhrkennzeichen? Oder könnte ich das Fahrzeug kurz zulassen und danach exportieren, wobei immer noch die MwSt erstattbar wäre? Kennt jemand den Prozess oder die Rechtslage und könnte erklären ob die Kombination Mehrwertsteuerrückerstattung und Innovationsprämie zusammen irgendwie zu bekommen sind?
Ich habe schon x Fach versucht dort anzurufen oder per Email eine Antwort zu bekommen. Es gibt nur leider null Reaktion von der zuständigen Stelle ..

Vielen Dank an alle, die sich äußern können und wollen.

Garfield73:
Wenn man sich die Mühe machen würde auf der Seite der BAFA einfach das Merkblatt durchzulesen, dann würde man unter der Tz. 3.1 auf folgendes stoßen:
"Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller
erstzugelassen sein."

WasDennNun:
Und das ist ja der übliche Fehler des Staates, warum 6 Monate? Warum nicht 3 Jahre?
Damit werden ja gerade diverse Teslas in Deutschland gekauft und ins Ausland nach 6 Monaten verhökert, ich könnte wieder mal Knochen ko*zen.

Johann:
Verstehe ich das richtig? Du lebst im Ausland, möchtest die BAFA-Prämie in Deutschland abgreifen und dann nicht mal hier die MwSt. für die Karre zahlen?

Geht zum Glück so nicht. Du kannst das KFZ hier kaufen und für 6 Monate anmelden, die Prämie abgreifen und es dann exportieren. Dann war es das aber mit der MwSt.

Gruenhorn:
Ja, richtig verstanden, ich würde gern beides. Allerdings durchblicke ich bisher auch das Mwst-Recht noch nicht so ganz. Da ja auch noch irgendwann,  aber nicht vor dem 31.12.2022 eine Rückkehr ins in lnland ansteht, versuche ich einfach die Möglichkeiten zu eruieren, um irgendwie beides zu bekommen.
Eigentlich finde ich es schade, dass Staatsdiener im Ausland von der Förderung ausgeschlossen wurden.

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