Innovationsprämie, Fzg Export und Mehrwertsteuer

Begonnen von Gruenhorn, 16.02.2022 02:42

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Gruenhorn

Kann ich bei Kauf eines PHEV oder Elektrofahrzeugs die Innovationsprämie vom BAFA in Anspruch nehmen, wenn ich das Fahrzeug direkt exportieren will?

Hintergrund: Ich wohne im nicht europäischen Ausland und überlege mir ein deutsches Fahrzeug zu kaufen und zu verschiffen. Dabei würde ich dieses ohne Mehrwertsteuer bzw. mit Rückerstattung der MwSt kaufen wollen. Gleichzeitig würde ich gern die Innovationsprämie vom BAFA abstauben. Unter den Förderbedingungen auf deren HP steht, dass das Fahrzeug in Deutschland innerhalb bestimmter Fristen erstzugelassen werden muss. Reicht dafür ein Ausfuhrkennzeichen? Oder könnte ich das Fahrzeug kurz zulassen und danach exportieren, wobei immer noch die MwSt erstattbar wäre? Kennt jemand den Prozess oder die Rechtslage und könnte erklären ob die Kombination Mehrwertsteuerrückerstattung und Innovationsprämie zusammen irgendwie zu bekommen sind?
Ich habe schon x Fach versucht dort anzurufen oder per Email eine Antwort zu bekommen. Es gibt nur leider null Reaktion von der zuständigen Stelle ..

Vielen Dank an alle, die sich äußern können und wollen.


Garfield73

Wenn man sich die Mühe machen würde auf der Seite der BAFA einfach das Merkblatt durchzulesen, dann würde man unter der Tz. 3.1 auf folgendes stoßen:
"Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin oder den Antragsteller
erstzugelassen sein."

WasDennNun

Und das ist ja der übliche Fehler des Staates, warum 6 Monate? Warum nicht 3 Jahre?
Damit werden ja gerade diverse Teslas in Deutschland gekauft und ins Ausland nach 6 Monaten verhökert, ich könnte wieder mal Knochen ko*zen.

Johann

Verstehe ich das richtig? Du lebst im Ausland, möchtest die BAFA-Prämie in Deutschland abgreifen und dann nicht mal hier die MwSt. für die Karre zahlen?

Geht zum Glück so nicht. Du kannst das KFZ hier kaufen und für 6 Monate anmelden, die Prämie abgreifen und es dann exportieren. Dann war es das aber mit der MwSt.

Gruenhorn

Ja, richtig verstanden, ich würde gern beides. Allerdings durchblicke ich bisher auch das Mwst-Recht noch nicht so ganz. Da ja auch noch irgendwann,  aber nicht vor dem 31.12.2022 eine Rückkehr ins in lnland ansteht, versuche ich einfach die Möglichkeiten zu eruieren, um irgendwie beides zu bekommen.
Eigentlich finde ich es schade, dass Staatsdiener im Ausland von der Förderung ausgeschlossen wurden.

BAT

Diese Prämie ist in welcher Konstruktion auch immer, sei es auch für Kurzbesuche von Marsianern, Unfug.

Bastel

Zitat von: WasDennNun in 16.02.2022 12:32
Und das ist ja der übliche Fehler des Staates, warum 6 Monate? Warum nicht 3 Jahre?
Damit werden ja gerade diverse Teslas in Deutschland gekauft und ins Ausland nach 6 Monaten verhökert, ich könnte wieder mal Knochen ko*zen.

Soll wohl demnächst auf 12 Monate angehoben werden.

Bastel

Zitat von: Gruenhorn in 16.02.2022 13:51
Eigentlich finde ich es schade, dass Staatsdiener im Ausland von der Förderung ausgeschlossen wurden.

Eventuell gibt es ja eine Förderung in deinem Gastland?

WasDennNun

Zitat von: Bastel in 16.02.2022 14:22
Zitat von: WasDennNun in 16.02.2022 12:32
Und das ist ja der übliche Fehler des Staates, warum 6 Monate? Warum nicht 3 Jahre?
Damit werden ja gerade diverse Teslas in Deutschland gekauft und ins Ausland nach 6 Monaten verhökert, ich könnte wieder mal Knochen ko*zen.

Soll wohl demnächst auf 12 Monate angehoben werden.
Macht es nicht besser.
Dabei wäre es locker und easy kontrollierbar auch bei einer 3 Jahreslaufzeit kontrollierbar, aber die Denken ja noch alle, dass man da händisch Listen abgleichen müsste....

Gruenhorn

Die Förderung im Gastland läuft nur über eine Steuergutschrift, was nur hilft wenn man dort und nicht in Deutschland Steuern zahlt.
Fun fact: die Kfz Steuer ist für Elektrofahrzeuge und phev höher, da diese nicht über die Kfz Steuer zum Erhalt der Straßen beitragen.