Hallo Lars73,
zunächst vielen Dank für Deine Unterstützung.
Da es nicht so einfach herauszufinden ist, wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FAS) eingruppiert wird, wäre meine Frage konkret: Wenn wir einmal annehmen, dass eine FAS mit EG11 eingruppiert wird, die wissenschaftlichen Angestellten mit EG13-EG14 eingestellt sind, der Arbeitsumfang bei etwa 20% liegen könnte, wäre die Zuweisung dann also durch den Tarifvertrag abgedeckt?
Ich verstehe halt bis heute nicht, wie so wenig Weitsicht in der Personalkoordination möglich ist. Des Weiteren ist für mich auch nicht zu erklären, wie ein Angestellter derartige Aufgaben mal eben nebenher erledigen soll, ohne dabei seine bisherige Tätigkeit zu vernachlässigen.
Viele Grüße und vielen Dank...