Soweit ich das verstehe gibt es Nachzahlungen für das 1. und 2. Kind.
Rückwirkend ab 01.01.2020 für Beamte bis A 10 50,- Euro monatlich, ab A 11 abgestuft auf 25,- Euro
Natürlich ist der Betrag zu versteuern.
Das sind die Beträge die dann auch ab 01.12.2022 auf den Familienzuschlag dazu kommen!
Die 50 bzw. 25 Euro sind die Erhöhungsbeträge für das 1. Kind, die es dann generell ab 01.12.2022 gibt.
Für das zweite Kind gibt es eine Tabelle - den Betrag muss man je nach Amt und Stufe auf den Kinderzuschlag von 138,irgendwas dazuaddieren!
Für dritte und weitere Kinder gibt es generell 750,44 Euro.
Die
Nachzahlungen Kind 1 und Kind 2 stehen in mehreren Tabellen in Artikel 34.
Für die Jahre 2014 bis 2019 gibt es nur Nachzahlungen für Kläger und Widerspruchsführer, sie reichen von monatlich über 300 Euro für A5 Stufe 1 bis 3,33 Euro A10 Stufe 4
Für die Jahre 2020 bis 2022 sind die Spannweiten A6 Stufe 1 459,71 Euro bis 11,06 / A10 Stufe 4
Das muss also jeder für sich selbst nachschauen. Nachzahlungen für das 3. Kind verstehe ich so, dass das generell nur Kläger, Widerspruchsführer und Antragsteller erhalten.