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[BW] 4-Säulen-Programm

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Poincare:

--- Zitat von: Neuer12 am 09.05.2022 22:00 ---Ab A14 geht man also leer aus?
Ist hier das Abstandsgebot eingehalten?

--- End quote ---

A14 0-1 Kind geht leer aus bis auf die Pension, oder? 2. Kind bedeutete Beihilfeerhöhung, 3. Kind bedeutet Zuschlag erhöhung.
Das Abstandsgebot bezieht sich ja auf die Grundgehälter, der Gesetzesentwurf behauptet jedenfalls, dies sei noch eingehalten (S. 81/82).

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Archivsekretärin am 10.05.2022 07:24 ---@Neuer12
hab irgendwo gelesen, dass es eben nicht eingehalten wird. Das wird bestimmt auch das Bundesverfassungsgericht irgendwann entscheiden und schwubdiwub ehe du dich versiehst, wird es 10 Jahre später auch korrigiert  :P.

Da ich persönlich als A7 auch prozentuale Erhöhungen für nicht fair halte, hält sich für A14er auch mein Mitleid in Grenzen. Mehr Geld gönne ich trotzdem aber jedem.

--- End quote ---

Ob die aktuelle rechtliche Regelung verfassungskonform ist, hängt immer von ihrer jeweiligen Formulierung ab, also in welchen Regelungsbereich sie wie eingreifen will und ob sie den Eingriff sachgerecht begründet. Dabei muss sie im Konzert der weiteren rechtlichen Regelungen betrachtet werden, in das sie eingepasst ist. Da die rechtliche Regelung in ein Konzert materiell vielfach unzureichender rechtlicher Regelungen eingepasst wird, die darüber hinaus wiederholt nicht sachgerecht begründet sind, kann sie als solche keinen Bestand haben. Da sich das Bundesverfassungsgericht in der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung neben der materiellen Dimension insbesondere auch - jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit - mit der prozeduralen beschäftigen wird, wird es - jedenfalls sofern die noch zu verabschiedende rechtliche Regelung zeitnah beklagt wird - nicht mehr zehn Jahre dauern, bis sie vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet wird.

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird sich das Bundesverfassungsgericht - so vermute ich - in der anstehenden Entscheidungsbegründung so äußern, dass der verfassungswidrige Gehalt der in den letzten beiden Jahren vielfach kreativ zutage getretenen Neuregelungen ersichtlich wird. Wenn dem so wäre, würde es die prozeduralen (Begründungs-)Pflichten des Gesetzgebers weiter konkretisieren. Ob die Besoldungsgesetzgeber das dann in der kommenden Zeit berücksichtigen werden, ist eine andere Frage. Die Länge der Verfahrensdauer liegt kaum in der Verantwortung des Bundesverfassungsgerichts, das mit jeder weiteren Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums, über den der Gesetzgeber nicht nur in der Besoldungsgesetzgebung verfügt, verfassungsrechtliches Neuland betritt - und das nun in der aktuellen Entscheidung mit dem Blick auf das Feld der prozeduralen Bedingungen, das zwischen dem ersten und zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren stark umstritten warund bislang weiterhin ist.

Kingrakadabra:
Guten Morgen,

das ist (momentan) wsl. nur für BaWü geplant?

VG

hallo1188:
Hallo in die Runde,
hat jemand herauslesen können wie es sich mit der Dienstaltersstufe verhält, dh. die neueinstufung in die Erfahrungsstufen??
danke

Drehleiterkutscher:
Guten Morgen,

wenn ich das richtig verstehe, wird man eben um die 2 Stufen versetzt. Die bisherigen Erfahrungszeit soll angerechnet werden.

Die Gewerkschaften schrieben ja, das sich daraus für fast alle eine Verbesserung ergibt. Das ist mir jetzt noch nicht klar, wie das passieren soll - wenn ich mal von mir ausgehe: ich war bislang Stufe 8 und bin dann Neu-6. Wenn man rein von der Laufzeit ausgeht, müsste ich eigentlich in Neu-7 landen.

Neu: Stufe 1-6 hat je 3 Jahre Laufzeit, Stufe 7 bis 10 haben je 4 Jahre.

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