Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BW] 4-Säulen-Programm

<< < (11/127) > >>

Arigo:

--- Zitat von: Poincare am 23.05.2022 15:27 ---Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

--- End quote ---

Die Teilzeit ist hier vermutlich weiterhin unerheblich. Bisher wurde, wenn beide Ehepartner zusammen 100% erreichen, der volle Kinderzuschlag bezahlt. Ich gehe davon aus, dass daran nichts geändert wird.

Ich kann mir nur bei der schlechtesten Variante, Zuschlag nach Zuordnung des Ehepartners, ein unglaubliches Durcheinander und Chaos vorstellen. Das Landesamt wird sich vor Anträgen auf Änderung des Familienzuschlags nicht retten können.

Vermutlich wäre der gemittelte Zuschlag die fairste Variante.

Leider sind das alles nur Vermutungen und unbestätigte Annahmen.

Edit: Die (für alle Beamtenehepaare) beste und einfachste Variante wäre jede Familie für sich anzuschauen und exakt den Zuschlag auszuzahlen, den der am niedrigsten besoldete Partner bekommten würde.

Edit2: Wenn man sich das mal genau überlegt - durch verschiedene Dienstaltersstufen und Beförderungen kann es zu jährlichem Familienzuschlag-Hopping kommen. Ob das so gedacht ist?

pape:

--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 19.05.2022 11:30 ---Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

--- End quote ---

Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.

Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.

Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?

Danke für eine Antwort :)

Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: pape am 24.05.2022 14:58 ---
Bitte mal die neu überarbeiteten Tabellen zu Verfügung stellen/weiterleiten, wenn die hier bereits vorliegen.
Warum wurden die nicht eingestellt 😀
Geht A10 jetzt auch bis zur letzten Erfahrungsstufe.

Auch wie die Nachzahlung aussieht interessiert mich.

Wie sieht es aus, wenn man seit 2012 als Polizist arbeitet aber keinen Widerspruch eingelegt hat gegen die nicht amtsangemessene Besoldung. Findet da eine Nachzahlung rückwirkend bist 2012 statt, oder nur für die letzten 2 Jahre, wo man eh keinen Widerspruch einlegen musste ?

Danke für eine Antwort :)

--- End quote ---

Antwort 1 kannst du dir selbst geben, wenn Du Polizist bist  - einfach den Thread zur Besoldungsrunde BW (oben angepinnt) durchforsten ;)

Wie schon oft erwähnt, wird ohne Widerspruch nur für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nachgezahlt.

Geometer:
Hallo zusammen,

mal wieder was Neues gefunden.

Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg.
Wie geht es weiter … Zwischenstandbericht

Referentenentwurf zur Anpassung der Dienst und Versorgungsbezüge für Baden-Württemberg. Wie geht es weiter … Zwischenstandbericht

Im Brandheiß vom März 2022 haben wir über die Inhalte des geplanten Besoldungsgesetz berichtet. Kurze Zeit später veröffentlichten wir die Stellungnahmen des DGB sowie die Initiativschreiben des ver.di Landesfachvorstandes Feuerwehr.

Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften  zum Gesetzentwurf erörtert wurden.

Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf  nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.

Die zum 1. Dezember geplante Anhebung der Statusämter aller Beamten im mittleren Dienst ist eine einmalige Sache und trifft nur diejenigen, die am 30.11.22 bzw. 01.12.22 im aktiven Dienst sind. Die Anhebung der Statusämter hat keinen zwingenden Einfluss auf die Stellenbewertung., Diese sind in den Stellenplänen der Kommunen festgeschrieben. Dies bedeutet, dass der ver.di Landesfachvorstand Feuerwehr Lösungen erarbeiten wird, wie Stellenbewertungen, die auf die Besoldungserhöhung aufbauen, aussehen könnten, damit auch für nachfolgende Kolleg*innen die Erhöhungen verstetigen werden können. Dies wird sich aber nicht kurzfristig lösen lassen. Ebenso die Übergänge zwischen mD und gD.

Der ver.di Landesfachvorstand Feuerwehr Baden Württemberg wird sich in sein Klausurtagung im Juli 2022 intensiv mit dieser Thematik beschäftigen.

Wir halten Euch weiterhin über das Gesetzgebungsverfahren, sowie unserer in Arbeit befindlichen mittelfristigen Lösungsansatz auf dem Laufenden.

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100

micha77:

--- Zitat von: Geometer am 30.05.2022 09:06 ---
Inzwischen gab es zwischen DGB, ver.di und dem Finanzministerium einen Gesprächstermin, bei dem die Anliegen der Gewerkschaften  zum Gesetzentwurf erörtert wurden.

Fazit dieses Gesprächstermines ist, dass das Finanzministerium nicht vor hat, den vorliegenden Gesetzentwurf von sich aus zu ändern. Die meisten unserer Einwendungen und Anregungen wurden zwar als sinnvoll anerkannt, jedoch will man von dem bisherigen Gesetzentwurf  nicht abrücken, denn dies würde auch Begehrlichkeiten von anderen Seiten wecken und damit das Gesetzesvorhaben zum Scheitern bringen.. Selbstverständlich werden wir unsere Auffassung weiterhin aktiv gegenüber Ministerien und Landespolitik vertreten, konnten aber in den bisherigen Gesprächen keine Bereitschaft erkennen, unsere Aspekte im Gesetzentwurf aufzunehmen.

https://feuerwehr-bawue.verdi.de/themen/nachrichten/++co++ec1eb926-dc0e-11ec-95ad-001a4a160100

--- End quote ---

Wozu gebe ich dann den Entwurf überhaupt zur Diskussion raus, wenn ich keine Änderungen zulassen will?...oh man >:(

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version