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Drehleiterkutscher:

--- Zitat von: sapere aude am 19.05.2022 15:14 ---
--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 19.05.2022 11:30 ---Moin!

Das sind alles schon die neuen Tabellenwerte, die die 2,8% enthalten. Hab nur auf die Schnelle nirgends die neue Strukturzulage gefunden, daher kein konkreter Wert.

Auch für die Nachzahlungen gibt es Tabellen, nach Amt und Stufe. Das geht für Leute mit Widerspruch/Klage bis 2014, ansonsten stehen im Entwurf Tabellen für das Jahr 2020, 2021 und 2022 (bis Nov 22).
Schreibe dir dazu ne pN.

--- End quote ---

Erfolgt die Nachzahlung bis 2014 nach den selben Parametern? Also gilt dort auch ab A14 Pech gehabt?

--- End quote ---

Morgen!

Die Nachzahlungen gehen sogar nur bis A10... außer für das dritte Kind, da gibt es wohl Nachzahlungen für alle die Widerspruch eingelegt/ geklagt haben. Um den entsprechenden Passus deuten zu können, habe ich aber zu wenig Ahnung von den rechtlichen Hintergründen.

Ansonsten: siehe pNs

Poincare:

--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 18.05.2022 19:24 ---...und noch ein Nachtrag: falls du nach 2013 verbeamtet wurdest, sinkt auch dein PKV Beitrag, da die Beihilfe nun 70% übernimmt. Früher war es so, dass das bei 3 Kindern dann dauerhaft so blieb - ob das wieder so kommt habe ich jetzt noch nicht rausgelesen.

--- End quote ---

Es steht zumindest so im Entwurf. Ab 2. Kind 70% Beihilfe, Pension 70% Beihilfe, ab 3. Kind durchgehend 70% Beihilfe auch wenn die Familienzuschläge entfallen.

Arigo:
Guten Morgen,

beim Durchforsten des Entwurfs konnte ich keine Regelung finden, wie sich bei betroffenen Ehepartnern mit Kindern der Familienzuschlag berechnet.

Beispiel: Ehemann A7 Stufe 1, Ehefrau A12 Stufe 10 / 2 Kinder

Familienzuschlag Ehemann: 158,80€ + 138,84€ + 138,84€ + 50€ + 450€ = 936,48€
Familienzuschlag Ehefrau: 158,80€ + 138,84€ + 138,84€ + 25€ + 5,25€ = 466,73€

In diesem Extremfall geht es um fast 500€ monatlich.

Hat hier jemand was finden können? Was passiert, wenn die Kinder auf die Frau "laufen"? Hat der Ehemann Pech gehabt, bzw. muss dieser dann die Kinder übernehmen, damit die Familie von dem Familienzuschlag profitieren kann? Das gibt ja ein enormes Chaos, wenn alle wechseln müssen... Oder wird einfach, wie bisher beim Ehegattenzuschlag, das ganze hälftig berechnet?

Poincare:
Spannende Frage Arigo, ich habe dazu im Entwurf nichts gelesen, und doch ist es eine Frage, bei der ja alles offen ist zw. 1) nur der geringere Zuschlag, 2) ein gemittelte Zuschlag, 3) Zuschlag nach Zuordnung durch die Ehepartner. Dann ja potentiell noch durch Teilzeit verkompliziert!? Arbeitet die Ehefrau in deinem Beispiel nur 50% und der Ehemann 90%, wie teilt es sich dann auf?

Neuling2016:
Kann mir den Entwurf evtl jmd zukommen lassen?
Würde ihn sehr gerne lesen, da bei mir demnächst ein Die stherrenwechsel bevorsteht.

Herzlichen Dank  :)

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