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[BW] 4-Säulen-Programm
SwenTanortsch:
... und es ist hinsichtlich des Art. 34 (vgl. hier die S. 61 unter https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf) allein deshalb bereits verfassungswidrig, da die Bemessungen des Grundsicherungsniveaus (vgl. ab der S. 108) evident sachwidrig sind. So wird hier u.a. auf substanziell zu geringe warme Unterkunftskosten mit der Folge abgestellt, dass die Nachzahlungsbeträge sich höher darstellen und entsprechend auf weitere Besoldungsgruppen erstrecken müssen - unabhängig davon, dass die gesamte Anlage der Nachzahlungen keine Sache der Familienpolitik sein kann, sondern auf dem Leistungsprinzip beruht, das also vom Gesetzgeber hier zu beachten wäre - soll heißen: Wegen der extremen Verletzung des Leistungsprinzips, wie sie sich in der eklatanten Unteralimentation aller Beamten zeigt, sind allen Beamten, die sich gegen die ihnen gewährte Alimentation mit statthaften Rechtsbehelfen oder Klage zur Wehr gesetzt haben, hinreichende Nachzahlungen zu gewähren und eben nicht nur Beamten mit Kindern. Dieses sachlich wirre sog. "Vier-Säulen-Modell" hat verfassungsrechtlich keinerlei Chancen, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand zu behalten.
Versuch:
Das heißt du musst jetzt klagen?
Würde nur für 2018 oder ab 2018 für alle Jahre abgelehnt?
Gibt es eine Musterklageschrift?
Und wie viel Zeit hat man für die Einreichung der Klage?
zammthing:
Besoldungsgruppe A13
Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.
Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.
Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?
Ozymandias:
Das 4-Säulen-Modell ist wie gesagt mit Absicht so gestaltet, dass hohe Besoldungsgruppen leer ausgehen und niedrige mit Kindern sehr viel mehr Geld erhalten. Das verletzt aus meiner Sicht das Abstandsgebot.
Ich würde gegen Ende der Widerspruchsfrist Widerspruch ohne Begründung einlegen und eine Begründung ankündigen. (Abstandsgebot nicht berücksichtigt, Begründungspflicht unzureichend erfüllt, etc.).
Ziel ist es Zeit zu gewinnen, bis das BVerfG z.B. über Bremen entscheidet und dann kann man schauen ob die Chancen steigen.
Der Widerspruch wird, egal was man schreibt zu 100% abgelehnt. Es hilft nur eine Klage und bei der Klage muss das Verwaltungsgericht, die Frage dem BVerfG vorlegen. Alles andere hat keine Aussicht auf Erfolg. So sieht der Weg aus, den man in höheren Besoldungsgruppen bestreiten muss. In die Klage man in der Regel auch die Folgejahre einbeziehen.
Sicherlich nicht der einzige, nur der einzige der sich bislang hier gemeldet hat. Viele haben erst ab 2020 den Antrag gestellt. Die Anträge werden derzeit Stück für Stück abgearbeitet. Viele bekommen etwas Geld wegen niedrigen Besoldungsgruppen und Kindern und geben sich damit zufrieden. Höhere Besoldungsgruppen müssen ihre Rechte aktiv einfordern, auch wenn die Erfolgschance ungewiss ist.
Versuch:
--- Zitat von: zammthing am 21.06.2023 20:25 ---Besoldungsgruppe A13
Habe einen Monat Zeit, um gegen diese Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.
Ihr Antrag auf Zahlung einer höheren Besoldung für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum
31.12.2019 wird abgelehnt.
Weiß nun nicht, was ich tun soll.
Bin ich echt der Einzige, der diese Ablehnung bekommen hat?
--- End quote ---
Ich habe (noch) nix.
Habe allerdings erst ab 2020 Widerspruch eingelegt.
Ich würde klagen
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