Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 157508 times)

axum705

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 38
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #615 am: 24.10.2023 14:56 »
Ich denke aber, dass mit der Stellenhebung im mD dieses Instrument nun weitgehend ausgeschöpft ist. Eine Verschiebung des Endamts gD/Eingangsamts hD auf A14 wird vermutlich deshalb nicht kommen, da dann eine Masse an Lehrern nach A14 zu heben sind. Nur drei Besoldungsgruppen im hD wird es wahrscheinlich nicht geben, da dies aus meiner Sicht die Einführung einer Besoldungsgruppe A17 mit Endgrundgehalt irgendwo zwischen B2/B3 bedingt.

Spannend wird es werden, wenn die kommenden Urteile auf das Abstandsgebot zwischen den Laufbahn- bzw. den Besoldungsgruppen abstellen. Der Abstand Endamt mD zu Endamt gD wurde von 53% auf 37% eingeebnet. Wenn man die typischen Dienstposten in der jeweiligen Besoldungsgruppe in einer Kommune vergleicht, ist der Gehaltsabstand für das Mehr an Verantwortung, Personalführung und Entscheidungsspielräume aus meiner Sicht nicht sehr groß (18.800 € p.a. A10/A13 2023 gegenüber 23.600 € A9/A13 2021).

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 354
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #616 am: 05.11.2023 00:50 »
Kurze Frage...soweit ich weiß hat man im Zuge des 4-Säulenmodells ja auch eine Rückzahlung für die ersten beiden Kinder bekommen.
Aber nur bis A10, oder?
Gab es eigentlich eine Begründung warum es oberhalb von A10 keine Rückzahlung gab?
Weil der Zuschlag fürs erste Kind wird ja bis A13/10 gezahlt.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #617 am: 05.11.2023 23:36 »
Neues vom DRB BW:
https://www.drb-bw.de/medien/mitteilungen_02_2023.pdf

3 Musterverfahren für die Jahre ab 2022 laufen nun an.

Famschden

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #618 am: 06.11.2023 12:21 »
Hallo, ich hatte vor ein paar Monaten schon mal hier im Forum angefragt. Ich hatte 2018 einen allgemeinen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation eingereicht. Von meinem Arbeitgeber (Landkreis) wurde mir ein negativer Bescheid mitgeteilt. ich hätte angeblich einen extra Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem dritten Kind schreiben müssen. Wo steht dieses genau? Eine richtige aussagefähige Antwort habe ich nie erhalten. Jetzt würde es mich interessieren, wie es anderen von Euch ergangen ist, die auch einen allgemeinen Widerspruch eingelegt haben. Mir geht es in dieser Frage besonders um den Anspruch ab dem 3. Kind, weil für meine ersten beiden Kinder war ich damals laut Tabelle schon zu hoch in der Dienstalterstufe. Wobei mich auch interessieren würde ob diese Tabelle nach der alten oder neuen Dienstalterstufeneinteilung angegeben ist.
Ich habe gehört das z.B. Nordrhein-Westfalen nicht zwischen 2 verschiedenen Widersprüchen unterscheidet, welches uns mal wieder vor Augen hält, dass unser Finanzministerium hier im Ländle geizig ist und es zeigt das man ab 3 Kinder in der Gesellschaft nicht angesehen ist.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #619 am: 06.11.2023 12:44 »
Bezüglich 3. Kind wurde es hier in den letzten 40-80 Seiten diskutiert. U.a von SwenTanortsch gab es dazu wie immer gute Infos. https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5130.html

Aber es sieht nicht gut aus, die Quintessenz war auch hier, dass 2 Widersprüche notwendig sind. Einmal allgemein und 3. Kind+.

Ich persönlich sehe es anders und würde es so nicht hinnehmen. Die Erfolgschancen sind aber nahezu bei 0, je nach Wortlaut des Widerspruchs. Viele Gewerkschaften haben mehrere Widersprüche zur Verfügung gestellt. Aktive, Pensionäre, 3 Kinder+....

Tja, Querulantentum wird in Deutschland halt belohnt, in Zukunft gegen jeden Buchstaben einzeln Widerspruch einlegen und als Widerspruchsbegründung alle Permutationen des Alphabets vortragen.  :P

staatler

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #620 am: 05.12.2023 09:47 »
Hat denn nun bereits jemand einen positiven Bescheid - sprich auch Kohle erhalten für die Jahre vor 2020?

Meine Partnerin hat nun eine Ablehnung vor 3 Wochen erhalten (sie hat auch keine Kinder) - haben darauf erneut Widerspruch eingelegt.

Ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten (habe 2 Kinder) - Problem ist - ich kann mich nicht erinnern einen Einspruch eingelegt zu haben (sollte aber, da wir das immer gemeinsam machen) - einen Eingang im Kundenportal des Einspruchs (aus dem Jahr 2017 für 2017 und folgende) konnte ich aber weder bei ihr noch bei mir finden.

So, habe gestern tatsächlich meinen positiven Bescheid bis einschließlich 2019 erhalten :-)
...
Gott reg ich mich auf, nicht schon ab 2014 Widerspruch eingelegt zu haben.....

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #621 am: 06.12.2023 07:24 »
Gibt es für 2023 einen guten Musterwiderspruch?

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #622 am: 10.12.2023 20:13 »
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #623 am: 10.12.2023 22:09 »
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #624 am: 10.12.2023 22:18 »
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx

https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Ich sage ja, ansonsten muss man sich auf die diffuse Zusage verlassen.

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #625 am: 11.12.2023 05:13 »
DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx

https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Ich sage ja, ansonsten muss man sich auf die diffuse Zusage verlassen.
Danke.
Ja, darauf sollte man sich bei solchen Dienstherren sicher nicht verlassen

MartectX

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #626 am: 14.12.2023 06:28 »
https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Der Link ist leider nicht mehr erreichbar. Gibt es das noch zum Nachlesen?


Halbling

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #628 am: 18.12.2023 09:45 »
Hallo zusammen,

bin gerade noch auf der Suche nach einer Vorlage für den Widerspruch in BaWü und tue mich aktuell schwer im forum was bw-spezifisches für 2023 zu finden. Ich bin dieses Jahr Beamter geworden und es wäre entsprechend der erste Widerspruch. Der Zusage unseres FM für eine Rückwirkende Nachzahlung auch ohne Widerspruch vertraue ich (leider) nicht 100%.

Nach einer Internetrecherche habe ich den Link auf eine Unterlage des Berufsschullehrerverbands BaWü gefunden

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2023/07/2023_07_26_BLV_Formulierungsvorschlag-Widerspruch_Amtsangemessene-Alimentation.pdf

Anbei in Textform, falls der Link mal irgendwann weg sein sollte

Zitat
(BLV-Formulierungsvorschlag Widerspruch Alimentation Stand 07/2023)
Absender:

Personal-Nr.:

An das
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach Datum

Widerspruch gegen den Bescheid vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ……………… (Datum) lege ich hiermit

Widerspruch
ein und beantrage mir eine
amtsangemessene Besoldung zu gewähren,

die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Begründung:

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2022 durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom 15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) nicht hinreichend nachgekommen. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährten Bezüge verstoßen insbesondere gegen das Abstandsgebot.

Nachzahlungen auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2022 für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 erfolgen derzeit gem. Art. 35 lediglich an Beamtinnen und Beamte für dritte und weitere Kinder sowie gem. Art. 34 Abs. 1 BVAnp-ÄG 2022 in Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 für das erste und zweite Kind. Als Angehöriger einer anderen Besoldungsgruppe bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder erhalte ich hingegen keine Nachzahlung. Hierdurch sehe ich mich in meinen Rechten verletzt. Durch die Berücksichtigung ausschließlich des o. g. Personenkreises erfolgt eine Verschiebung des Besoldungsgefüges insgesamt, an dem auch Beamte anderer Besoldungsgruppen bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder im Rahmen des Abstandsgebots anteilig partizipieren müssen.

Im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der beiden Beschlüsse des Zweiten Senats vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – möchte ich daher meine Rechte sichern und mein Verfahren offenhalten.

Da Musterverfahren insbesondere vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg eingereicht wurden, die auch für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 relevant sein dürften, beantrage ich meinen Widerspruch/Antrag vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Dazu noch ein paar Fragen

- Der Stand der Schreibens ist von Juli 2023, ich gehe davon aus das sich seitdem nichts grundlegendes geändert hat?
- Es wird gegen einen bestimmten Bescheid Widerspruch eingelegt. Muss hier nicht eine andere Formulierung gewählt werden?

Vielen Dank schon einmal für die Anworten/Hilfe!!

Halbling

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #629 am: 19.12.2023 11:31 »
Hallo zusammen,

inzwischen habe ich versucht den Musterwiderspruch des DRB BW von 2022 auf deren Webseite zu finden. Dort ist aber diesbezüglich alles entfernt worden.

Hat jemand das Muster noch lokal gespeichert oder kann mir eine alternative Quelle dafür nennen, danke!!!