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[BW] 4-Säulen-Programm

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Versuch:

--- Zitat von: Ozymandias am 10.12.2023 22:18 ---
--- Zitat von: Versuch am 10.12.2023 22:09 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 10.12.2023 20:13 ---DRB BW hat in Freiburg und Karlsruhe Klage eingereicht.
Und weist auf die mangelnde Rechtssicherheit bei der Zusage des Finanzministers bezüglich Widersprüche hin.

--- End quote ---

Was meinst du damit?
Dass man Widerspruch einlegen muss?
Hast du einen Musterwiderspruch?
Thx

--- End quote ---

https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

Ich sage ja, ansonsten muss man sich auf die diffuse Zusage verlassen.

--- End quote ---
Danke.
Ja, darauf sollte man sich bei solchen Dienstherren sicher nicht verlassen

MartectX:

--- Zitat von: Ozymandias am 10.12.2023 22:18 ---https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

--- End quote ---

Der Link ist leider nicht mehr erreichbar. Gibt es das noch zum Nachlesen?

Ozymandias:

--- Zitat von: MartectX am 14.12.2023 06:28 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 10.12.2023 22:18 ---https://www.drb-bw.de/medien/Newsletter_3_23.pdf

--- End quote ---

Der Link ist leider nicht mehr erreichbar. Gibt es das noch zum Nachlesen?

--- End quote ---

https://www.drb.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_3_23.pdf

Halbling:
Hallo zusammen,

bin gerade noch auf der Suche nach einer Vorlage für den Widerspruch in BaWü und tue mich aktuell schwer im forum was bw-spezifisches für 2023 zu finden. Ich bin dieses Jahr Beamter geworden und es wäre entsprechend der erste Widerspruch. Der Zusage unseres FM für eine Rückwirkende Nachzahlung auch ohne Widerspruch vertraue ich (leider) nicht 100%.

Nach einer Internetrecherche habe ich den Link auf eine Unterlage des Berufsschullehrerverbands BaWü gefunden

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2023/07/2023_07_26_BLV_Formulierungsvorschlag-Widerspruch_Amtsangemessene-Alimentation.pdf

Anbei in Textform, falls der Link mal irgendwann weg sein sollte


--- Zitat ---(BLV-Formulierungsvorschlag Widerspruch Alimentation Stand 07/2023)
Absender:

Personal-Nr.:

An das
Landesamt für Besoldung und
Versorgung Baden-Württemberg
Philipp-Reis-Str. 2
70736 Fellbach Datum

Widerspruch gegen den Bescheid vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ……………… (Datum) lege ich hiermit

Widerspruch
ein und beantrage mir eine
amtsangemessene Besoldung zu gewähren,

die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Begründung:

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg im Jahr 2022 durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) vom 15.11.2022 (GBl. S. 540 ff.) nicht hinreichend nachgekommen. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährten Bezüge verstoßen insbesondere gegen das Abstandsgebot.

Nachzahlungen auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2022 für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 erfolgen derzeit gem. Art. 35 lediglich an Beamtinnen und Beamte für dritte und weitere Kinder sowie gem. Art. 34 Abs. 1 BVAnp-ÄG 2022 in Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 für das erste und zweite Kind. Als Angehöriger einer anderen Besoldungsgruppe bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder erhalte ich hingegen keine Nachzahlung. Hierdurch sehe ich mich in meinen Rechten verletzt. Durch die Berücksichtigung ausschließlich des o. g. Personenkreises erfolgt eine Verschiebung des Besoldungsgefüges insgesamt, an dem auch Beamte anderer Besoldungsgruppen bzw. ohne berücksichtigungsfähige Kinder im Rahmen des Abstandsgebots anteilig partizipieren müssen.

Im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der beiden Beschlüsse des Zweiten Senats vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. – möchte ich daher meine Rechte sichern und mein Verfahren offenhalten.

Da Musterverfahren insbesondere vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg eingereicht wurden, die auch für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 relevant sein dürften, beantrage ich meinen Widerspruch/Antrag vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
--- End quote ---

Dazu noch ein paar Fragen

- Der Stand der Schreibens ist von Juli 2023, ich gehe davon aus das sich seitdem nichts grundlegendes geändert hat?
- Es wird gegen einen bestimmten Bescheid Widerspruch eingelegt. Muss hier nicht eine andere Formulierung gewählt werden?

Vielen Dank schon einmal für die Anworten/Hilfe!!

Halbling:
Hallo zusammen,

inzwischen habe ich versucht den Musterwiderspruch des DRB BW von 2022 auf deren Webseite zu finden. Dort ist aber diesbezüglich alles entfernt worden.

Hat jemand das Muster noch lokal gespeichert oder kann mir eine alternative Quelle dafür nennen, danke!!!

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