Tagelöhner bedenkt wohl nicht, dass Beamte des gD und des hD eine akademische Ausbildung haben und damit auch eine gewisse Verdiensterwartung absolut und relativ zu denen ohne Studium verbunden ist,
Die Entscheidung des BVG fragwürdig zu finden, offenbart ein Selbstverständnis, dass im öD nicht geben sollte. Immerhin muss man anerkennen, dass Tagelöhner den Finger in die Wunde der schlechten Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaften seit Abschaffung des BAT legst. Hätten die Gewerkschaften besser verhandelt, hätten alle mehr Geld und die Besoldung wäre womöglich nicht verfassungswidrig.