Was ich nicht verstehe ist, das die Erfahrungsstufen nun angepasst wurden und die Wartezeit zur nächsten Stufe einfach neu vergeben wurde.
Tatsächlich muss man doch aber die Jahre die anzurechnen sind addieren und dann ausrechnen, in welcher Stufe man nach der neuen Besoldungstabelle ist und wann man laut dieser neuen in die nächste Stufe kommt. Sonst wäre es in meinem Fall so, dass ich in Stufe 8 erst mit 26 Dienstjahren komme, während ein "Neuer" diese Stufe bereits nach 23 Jahren erreicht.
Oder habe ich da einen Denkfehler? Im Gesetz steht irgendwo, dass Wartezeiten angerechnet werden, aber nicht, dass die Berechnung der Erfahrungszeiten geändert wird.