Ich bin jetzt langsam etwas verunsichert, nachdem ein Kollege meinte, ich müsste den Widerspruch ans LBV schicken.
Liege ich etwa nicht richtig, dass für mich als Kommunalbeamter meine Gemeinde die Bezügestelle ist? Das Land ist doch der Gesetzgeber und nicht meine Bezügestelle oder?
Folglich müsste ich meinen Widerspruch auch bei meiner Gemeinde einlegen, oder nicht?
Danke im Voraus fürs Aufklären.