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Wegfall einer Zulage wg. Beschäftigungsverbot

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MH:
Die Jahressonderzahlung wird ja auch nicht mitgerechnet, auch wenn diese in den letzten 3 Monaten ausbezahlt wurde.
Ggf. ist es bei der "befristeten" Zulage auch so? Sie übt ja während des Beschäftigungsverbotes diese Funktion nicht aus.

Wurstberg:
Die Funktion der Leitung wurde dann dich bestimmt an den nächsten Mitarbeiter (vorübergehend) delegiert, welcher diese tatsächlich ausübt. Wieso sollte der Arbeitgeber eine doppelte Zulage zahlen?

McOldie:
Bei der Ermittlung des maßgebenden Durchschnittsverdienstes bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts bei Beschäftigungsverboten sind neben dem Tabellenentgelt alle im Bemessungszeitraum erzielten Zulagen (auch die hier erwähnte Zulage), Entgelte für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie Zeitzuschläge zu berücksichtigen. Dagegen sind in die Durchschnittsberechnung Jahressonderzahlungen und anderes einmalig gezahltes Arbeitsentgelt weder ganz noch zeitanteilig einzubeziehen.
Übrigens der Arbeitgeber bekommt über die U2-Umlage auch eine Erstattung der Unkosten durch die Krankenkasse

Levana:


--- Zitat von: MH am 17.02.2022 14:02 ---Die Jahressonderzahlung wird ja auch nicht mitgerechnet, auch wenn diese in den letzten 3 Monaten ausbezahlt wurde.

--- End quote ---
Die Jahressonderzahlung ist eine Einmalzahlung, stellt also keinen Lohn für eine konkrete Arbeitsleistung dar. Alle Ausnahmen bei der Berechnung sind im §21 MuSchG genannt.

Das Mutterschutzgesetz spricht konkret von durchschnittlichem Arbeitsentgelt. Dazu zählen auch Schicht- oder Erschwerniszulagen. Die werdende Mutter darf nicht schlechter gestellt werden nur weil sie die Arbeitsleistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen darf. 

Ich würde den AG darauf ansprechen und auf das MuSchG verweisen.

quereinsteiger91:
Ich bin bei der rechtlichen Thematik nicht fit, deswegen frage ich hier ja nach.

heißt also gem. §18 MuSchG müsste die Zulage bei der Berechnung des aktuell bezogenen Gehalts (Mutterschutzlohn) mit einberechnet werden?

Danke für die Antworten, wir werden den Arbeitgeber darauf ansprechen

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