Autor Thema: Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?  (Read 1933 times)

Gillet

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Guten Morgen, ich würde mich gerne einmal erkundigen, ob man sich beim AG als Tarifbeschäftigter (mit 2 Kindern) als Beamtenanwärter (gehobener/höhrer Dienst) bewerben kann. Problem hierbei ist mein Alter. Je Bundesland ist dies ja unterschiedlich geregelt und würde mir gerne meine Betreuungszeiten der Kinder anrechnen lassen.
Meine Eltern sind Pensionäre und meine Eltern haben mir zu diesem Schritt geraten.
Bestehen hier überhaupt Chancen oder wieviel Jahre kann man mit dem Alter darüber liegen?
Vielen Dank,
Gilli

was_guckst_du

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Antw:Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?
« Antwort #1 am: 18.02.2022 09:29 »
..hat man als erwachsener Beschäftigter mit zwei Kindern den Rat seiner Eltern noch nötig und wenn ja, warum haben dir deine Beamten-Eltern nicht erheblich früher dazu geraten?...

...Betreuungszeiten der Kinder anrechnen lassen, wenn man zu den Zeiten in keinem Beamtenverhältnis war... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Aratrim

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Antw:Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?
« Antwort #2 am: 18.02.2022 09:44 »
Bund:
Das BMI erklärt dazu:"Im Zusammenhang mit der Novellierung des Bundesbeamtengesetzes und der Bundeslaufbahnverordnung im Jahr 2009 sind alle beamtenrechtlichen Altersgrenzen im Bundesrecht auf ihre Notwendigkeit geprüft worden. Seit dem Inkrafttreten der neuen Bundeslaufbahnverordnung im Jahr 2009 sieht diese keine Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst mehr vor. Bewerberinnen und Bewerber können nun ohne Altersbeschränkung in fast alle Laufbahnen beim Bund eingestellt werden.

Nur in besonderen Einsatzbereichen, in denen das Alter aufgrund spezifischer Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit ein Eignungsmerkmal darstellt, finden sich noch Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in Vorbereitungsdienste, insb. im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag sowie im Kriminaldienst beim Bundeskriminalamt. Die Beamtinnen und Beamten müssen hier über einen angemessen langen Zeitraum hinweg in der Lage sein, mit besonders hohen körperlichen Anforderungen verbundene Aufgaben zu erfüllen. Im Rahmen von Auswahlentscheidungen ist das Lebensalter daher ein eignungsimmanentes Kriterium, wenn eine Beamtin oder ein Beamter mit Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt. Die Festlegung von Einstellungshöchstaltersgrenzen bei Einsatzkräften in Polizeivollzugsdienst und Feuerwehr hat das Bundesverfassungsgericht für grundsätzlich zulässig erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015, Az. 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12, Rn. 75 ff.).

Daneben sieht das Haushaltsrecht in § 48 der Bundeshaushaltsordnung allgemeine Festlegungen zu Altersgrenzen bei der Einstellung in ein Beamtenverhältnis und bei der Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Bundesdienst vor."

Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) hält hierzu aber fest:

§ 48 Höchstaltersgrenze bei der Berufung in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis oder Versetzung von Beamtinnen und Beamten in den Bundesdienst
(1) Berufungen in ein Beamtenverhältnis oder Versetzungen in den Bundesdienst dürfen nur erfolgen, wenn
1.
die Bewerberin oder der Bewerber das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
2.
ein außerordentlicher Mangel an gleich geeigneten jüngeren Bewerberinnen und Bewerbern besteht und die Berufung oder Versetzung einen erheblichen Vorteil für den Bund bedeutet.
An die Stelle des 50. Lebensjahres tritt
1.
das 55. Lebensjahr, wenn die zukünftigen Versorgungslasten nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, nach § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes, nach § 92b des Soldatenversorgungsgesetzes oder dem Militärseelsorgevertrag vom 22. Februar 1957 (BGBl. 1957 II S. 702) mit dem abgebenden Dienstherrn geteilt werden, oder
2.
das 62. Lebensjahr, wenn bereits Ansprüche auf Versorgung nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen zu Lasten des Bundes erworben wurden und das vorgesehene Amt höchstens der Besoldungsgruppe zugeordnet ist, aus der zuletzt Dienstbezüge gezahlt wurden.

Es gibt weiterhin noch andere Vitas die etwas anders durch spezielles brechendes Recht behandelt werden.
Z. b. für länger dienende Soldaten mit mehr als 12 Jahren Dienstzeit:
"Vorschriften, nach denen bei der Einstellung ein Höchstalter nicht
überschritten sein darf, stehen bei Inhabern/innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins einer Einstellung nicht entgegen.".
« Last Edit: 18.02.2022 09:54 von Aratrim »

Glücklisch

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Antw:Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?
« Antwort #3 am: 18.02.2022 09:46 »


...Betreuungszeiten der Kinder anrechnen lassen, wenn man zu den Zeiten in keinem Beamtenverhältnis war... ;D

In Bayern durchaus möglich

was_guckst_du

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Antw:Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?
« Antwort #4 am: 18.02.2022 09:51 »
...in Bayern scheint im Beamtenbereich vieles möglich zu sein...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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Antw:Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?
« Antwort #5 am: 18.02.2022 09:55 »
...in Bayern scheint im Beamtenbereich vieles möglich zu sein...
Ausser der Kontrolle einer einrichtungsbezogenen... ::)

Schmitti

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Antw:Noch Einstieg ins Beamtenverhältnis möglich?
« Antwort #6 am: 18.02.2022 17:54 »
Das können die anderen eigentlich auch nicht, die praktische Umsetzbarkeit einer Regelung stört aber die politischen Diskussionen und Entscheidungen nicht immer und überall.