Autor Thema: Steuerklärung - Umgang mit Trennungsgeld bei Abordnung mit Ziel der Versetzung  (Read 1936 times)

SimaSi

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Hallo zusammen,

ich bin länger stiller Mitleser und werde jetzt doch mal aktiv...

Ich habe schon ein bisschen recherchiert, aber habe keinen Deckungsgleichen Thread gefunden - lediglich eine [Antwort][/https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114041.msg172903.html#msg172903]des Users "Papa", die vllt ein wenig weiter hilft.

Es geht darum, dass ich letztes Jahr mit dem Ziel der Versetzung abgeordnet wurde und mir Trennungsgeld im Rahmen der täglichen Rückkehr zum Wohnort nach §6 TGV gewährt wurde.

Laut [Haufe-Steuerratgeber][/https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/trennungsentschaedigung-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI1254465.html#:~:text=Steuerfrei%20ist%20auch%20das%20Trennungsgeld,R%C3%BCckkehr%20zum%20Wohnort%20gezahlt%20wird.&text=Versetzungen%20oder%20Abordnungen%20mit%20dem%20Ziel%20der%20Versetzung.]  handelt es sich bei einer Versetzung oder Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nicht um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit, da der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht zurückkehren wird.
Bei einer täglichen Rückkehr an den Wohnort richtet sich die steuerliche Behandlung der Fahrtkosten nach den Erstattungen wie bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. D. h., das Trennungsgeld ist unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel steuerpflichtig.

Heißt das für mich, dass ich einfach so tun kann, also würden diese Trennungsgeldbescheide (mit vollständig versteuerter Wegstreckenentschädigung nach §5 (1) BRKG) nicht existieren?
Damit meine ich, dass ich ganz normal die Wege zur Arbeit eingebe und es taucht eigentlich nirgendswo explizit auf, dass ich Trennungsgeld/Wegstreckenentschädigung erhalten habe?
Sie sind ja teil meines Solds, wurden versteuert und tauchen damit in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 3. & 4. auf.

Bonusfrage:
Ich habe am ersten Tag der Anordnung 10,40€ steuerfrei als "Dienstantrittsreise" erhalten  ;D Das ist wiederum etwas (da steuerfrei) was ich von den Werbungskosten in Abzug bringen muss (Stichwort: Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit), richtig?

Vielen Dank im Voraus!

Asperatus

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Ich gehe davon aus, dass es steuerlich für dich günstiger ist, wenn bei der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung noch keine neue erste Tätigkeitsstätte begründet wurde. Im Umkehrschluss würde es sich um eine Auswärtstätigkeit handeln. Daher würde ich die Angaben bei Haufe ignorieren.

Gemäß amtlichen Lohnsteuerhandbuch 2021 gilt für die steuerrechtliche Beurteilung der dauerhaften Zuordnung zu einer bestimmten Tätigkeitsstätte insbesondere Folgendes: Abordnung mit einer zeitlichen Befristung bis zu 48 Monaten, ggf. auch verbunden mit dem Ziel der Versetzung – keine dauerhafte Zuordnung, damit keine neue „erste Tätigkeitsstätte“. (https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2021/B-Anhaenge/Anhang-25/III/anhang-25-III.html)

Zur Bonusfrage:

Möchtest du die Dienstantrittsreise als Werbungskosten ansetzen, gibst du die Erstattungen an, die dann die anzusetzenden Werbungskosten mindern. Verzichtest du auf die steuermindernde Berücksichtigung der Dienstanrittsreise, brauchst du auch die Erstattung nicht angeben.

SimaSi

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Hallo Asperatus,

erstmal vielen Dank für deine Mühen!

Schon kurious, dass die Ausführungen im LStH 2021 genau denen von Haufe widersprechen!

Für mich wäre es u.a. aus dem Grund steuerlich günstiger, da bei einer Auswärtstätigkeit nicht nur die Fahrtkosten der einfachen Strecke, sondern Hin- und Rückweg berücksichtigt werden, richtig?

Es gab bei mir keine steuerfreien Erstattungen, ich habe lediglich steuerpflichtiges Trennungsgeld (Wegstreckenentschädigung nach §5 (1) BRKG) enthalten.

Ich finde in manchen Quellen folgenden Hinweis:
"Der Erstattungsbetrag des Arbeitgebers muss in der Steuererklärung von den Werbungskosten abgezogen werden."
Dies ist nur der Fall, insofern der Erstattungsbetrag steuerfrei gezahlt wurde - sehe ich das richtig?



Nochmal vielen Dank für die Hilfe, ich habe bisher immer nur recht einfache Steuererklärungen gemacht, dieses mal ist es das erste Mal, dass es etwas komplizierter ist.

Ich habe ein bisschen Sorge, dass ich Ärger bekomme, falls ich am Ende etwas falsch interpretiere und in der Folge "falsche Angaben" mache... und ich dann Stress kriege, zumal ich selbst in der Bundesfinanzverwaltung tätig bin - wenn auch in einem ganz anderem Bereich.

Ich habe noch nicht viel Erfahrung mit Finanzämtern, vllt rufe ich da nächste Woche an und fühle vor - müssten ja auch nur Menschen sein  ;D



SimaSi

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Mir ist gerade auch in den Sinn gekommen, dass meine Abordnung (mit dem Ziel der Versetzung) nicht zeitlich befristet war, sodass auch nach LStH keine Auswärtstätigkeit bestehen dürfte.