Autor Thema: Unterschied E6 E7 TVL 3.5?  (Read 3118 times)

Peff

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Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« am: 19.02.2022 21:53 »
Kann mir jemand den Unterschied der E6 E7 TVL 3.5. Beschäftigte in Lehr-, Forschungs-, und Materialprüfeinrichtungen erklären?
E6 kann jeder bekommen und E7 nur ....troniker Berufe? Welches Tätigkeitsmerkmal?

Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 des Abschnitts 1
mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren,
die die für die Forschung, Lehre und Materialprüfung benötigten Apparaturen, Hilfsgeräte oder Prüfkörper anfertigen, instand setzen oder bedienen und instand setzen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2 des Abschnitts 1,
die die für die Forschungs-, Lehr- und Materialprüfung benötigten Apparaturen, Hilfsgeräte oder Prüfkörper anfertigen, instand setzen oder bedienen und instand setzen.

Protokollerklärungen:
1.Einschlägige anerkannte Ausbildungsberufe im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind z.B. Systemelektroniker, Mechatroniker, Elektroniker.

Tiffy

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #1 am: 20.02.2022 12:38 »
Merkwürdig. Ich denke bei diesen konkreten Arbeiten eher an Standardaufgaben von Bau- und Werkstoffprüfern, aber nicht an Systemelektroniker etc.

WasDennNun

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #2 am: 20.02.2022 13:44 »
Und ich denke, dass Bäcker, Konditoren, Friseure eben nicht die EG7 bekommen.

Peff

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #3 am: 20.02.2022 13:48 »
Ich verstehe den Unterschied auch nicht. Mein Problem ist, ich bin Feinwerkmechaniker und in E6 eingestuft. Habe jetzt eine Höhergruppierung in E7 beantragt, wurde aber abgelehnt mit der Begründung, mein Beruf sei nicht einschlägig weil es ein ...aniker Beruf ist und die E7 nur ...troniker  Berufe bekämen. Ich habe kein elektrisch elektronischen Wissen. Ich mache 20% meiner Arbeitszeit sogar Arbeiten der E9a, dachte das würde für eine E7 reichen. Aber anscheinend nicht.

WasDennNun

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #4 am: 20.02.2022 13:56 »
Ob dein Beruf einschlägig für deine Tätigkeit ist kannst du nur vom Gericht überprüfen lassen. Was da irgendwelche AG Hansel meinen ist da irrelevant.
Ich würde da zur Klage raten.

XTinaG

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #5 am: 20.02.2022 14:06 »
Wenn die Apparaturen, Hilfsgeräte oder Prüfkörper elektrische oder elektronische Komponenten haben, die angefertigt, instandgesetzt oder bedient und instandgesetzt werden müssen, ist der Beruf des Feinmechanikers nicht einschlägig.

Peff

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #6 am: 20.02.2022 19:18 »
@XTinaG
Mit der E6 darf ich solche Sachen also Bauen ohne verkabeln und bei einer E7 soll ich das bauen und verkabeln?

XTinaG

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #7 am: 20.02.2022 19:36 »
Nein. Eingruppierung hat absolut nichts damit zu tun, was Du darfst. Es kommt hier darauf an, ob Du die passende Berufsausbildung hast.

Peff

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #8 am: 20.02.2022 20:08 »
Andere  Einrichtungen können Feinwerkmechaniker in die E7 oder E8 eingruppieren, weiß aber nicht genau nach was, vielleicht nur ganz allgemein.
Mein Arbeitgeber ist allerdings davon überzeugt das E6 das Maximum sei. Was aber nicht stimmt, bis E9a wäre alles möglich.

XTinaG

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Antw:Unterschied E6 E7 TVL 3.5?
« Antwort #9 am: 20.02.2022 20:11 »
Kein Arbeitgeber gruppiert Tarifbeschäftigte ein. Tarifbeschäftigte sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert.