Autor Thema: Erhebungsbeauftragte/r für den Zensus 2022 - Ehrenamt, Nebentätigkeit anmelden?  (Read 1558 times)

tb2022

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Hallo,

Erhebungsbeauftragte/r für den Zensus 2022 soll ein Ehrenamt, auch wenn man eine finanzielle Entschädigung dafür bekommt.
Ist dies eine Nebentätigkeit, die man (gemäß § 3 Abs. 4 TV-L) anmelden muss?

Vielen Dank.

Steffi

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Unser Fachbereich Personal (Kommune, die selbst für den Zensus zuständig ist) ist zu dem Schluss gekommen, dass das Ehrenamt angezeigt werden muss.

tb2022

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Unser Fachbereich Personal (Kommune, die selbst für den Zensus zuständig ist) ist zu dem Schluss gekommen, dass das Ehrenamt angezeigt werden muss.

Aufgrund Deiner Aussage kann man das wohl so bestätigen.
Ich nehme haufe.de gerne als zuverlässige Quelle für solche Dinge:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/nebentaetigkeit-22-ehrenamtliche-taetigkeiten_idesk_PI13994_HI1434878.html

"Falls in den übrigen Fällen für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, die über die bloße Erstattung von Reisekosten (Fahrkosten, Unterkunft) hinausgeht, handelt es sich dabei i. d. R. um eine entgeltliche Tätigkeit, die dem Arbeitgeber grundsätzlich angezeigt werden muss."


Dann werde ich diese Tätigkeit dem AG ggü. kurz mitteilen.