Autor Thema: Höhergruppierung E10 auf E11  (Read 11306 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #15 am: 21.02.2022 11:37 »
Also Betrug mit Vorsatz.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #16 am: 21.02.2022 12:01 »
hier ist es eher die Thematik "Schein vor dem Rat wahren und über die Kommunalaufsicht / Haushalt rückversichern"... soll dann rückwirkend zum 01.01. gezahlt werden.
(wobei die Aufgaben schon vorher übertragen wurden...ich nenne es mal Hinhalte-Taktik)
Dass es so nicht ganz korrekt ist, wissen beide Parteien...die Verfahrensweise wird geduldet.
Tja, und wird es dann auch mit Verzugszinsen gezahlt?

superbraz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #17 am: 21.02.2022 12:33 »
Tja, und wird es dann auch mit Verzugszinsen gezahlt?

 ::) Na was denkst du denn ^^

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 754
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #18 am: 21.02.2022 13:20 »
Wenns nur um mich geht, hat das wohl System.
Als ich mein duales Studium fertig hatte, wurde ich auf meine E11 Stelle erstmal nur mit E10 eingestellt, weil mir angeblich die Erfahrung in einer öffentlichen Verwaltung fehlen würde ... nach 3,5 Jahren dualem Studium beim öffentlichen Arbeitgeber. Habe das nur hingenommen, weil ich nach 6 Monaten in die E11 gesteckt werden sollte, was eine Höhergruppierung mitsamt Stufensprung in Stufe 2 bedeutete und insgesamt finanziell besser war als das erste Jahr in E11 Stufe 1 zu verbringen. War Ende 2019.

Das zweite war jetzt neulich, als ich mich intern auf eine andere Stelle beworben habe, die mit E10/E11 je nach persönlichen Fähigkeiten ausgeschrieben war. Da wollte man mich erst in die E10 herabgruppieren, weil mir angeblich ein Jahr Programmiererfahrung fehlen würde, obwohl ich seit >2 Jahren nichts anderes mache. Nach Diskussion wurde mir letztlich die E11 "weitergewährt".

Mein Kollege, der Anfang letzten Jahres sein Studium fertig gemacht hat, wurde letztes Jahr für exakt die selbe Tätigkeitsbeschreibung in E10 eingruppiert und wurde jetzt nach einem Jahr in die E11 hochgruppiert, weil ihm ebenfalls irgendwelche Voraussetzungen in der Person gefeht haben sollen.

Von diesen Eindrücken her, würde ich sagen, dass Personaler erstmal alles versuchen, um die Eingruppierung möglichst niedrig zu halten. Allerdings wurden die Höhergruppierungen bisher auch so umgesetzt wie zuvor benannt.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #19 am: 22.02.2022 07:59 »
Von diesen Eindrücken her, würde ich sagen, dass Personaler erstmal alles versuchen, um die Eingruppierung möglichst niedrig zu halten. Allerdings wurden die Höhergruppierungen bisher auch so umgesetzt wie zuvor benannt.
Das ist ja auch zunächst einmal legitim und im Sinne des AGs.
(Und solange es genug Menschen gibt, die es mit sich machen lassen und trotzdem gute Arbeit leisten, soll es mir als Steuerzahler recht sein)

Dazu müssen sie aber eben niedrigere Tätigkeiten zuweisen und nicht irgendwelchen Quark von Erfahrungen/pers. Voraussetzungen faseln der tariflich unbedeutend ist.

Wenn sie dann allerdings illegal und wissentlich nicht das Entgelt auszahlen, welches einem tariflich zusteht, dann sollte man halt  tatsächlich irgendwann von Betrug reden und dieses auch so behandeln.

Ramirez

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 72
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #20 am: 23.02.2022 22:21 »
Immer alles schriftlich geben lassen.
Mündlich, egal ob direkt oder per Telefon, ist meiner Erfahrung nach ein Ansporn für Personaler gedruckst um die Wahrheit zu kommen oder direkt zu lügen. Bei zwei VKA Arbeitgebern und mehreren Personalern so erlebt, das scheint deren Ziel für LOB zu sein.
Am Ende hat man dann etwas verwechselt oder so nie gesagt!

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 893
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #21 am: 24.02.2022 10:11 »
Diese Vorgehensweise kommt mir aus meinem Umfeld auch bekannt vor. Offiziell begründet wird dies damit, dass anfangs noch nicht alle Aufgaben übertragen werden. In der Praxis ändert sich dann allerdings meistens später auch nichts mehr an der Aufgabenzuweisung. Es existieren keine Stellenbeschreibungen und das subalterne Führungspersonal nimmt die Einteilung bzw. Aufgabenzuteilung de facto wahr und scherrt sich nicht um tarifrechtliche Folgen.

Gründe sind:

- Wenigstens temporäre Einsparung von Personalkosten
- Flexiblere Stellenbewirtschaftung um ein wenig besser wie im Beamtenbereich mit Stellen jonglieren zu können, auch wenn diese tariflich unbeachtlich sind entfalten Sie Zwänge. Haushaltsrecht schlägt Tarifrecht, bis jemand eine Eingruppierungsfeststellungsklage durchzieht.
- Einführung einer Art Pseudoentwicklungsmöglichkeit, um das Tarifsystem dem Beamtensystem ähnlicher werden zu lassen und Pseudoperspektiven zu schaffen

Und wen wundert es auch? Sind die 0815-Personaler im ÖD doch in aller Regel im Beamtenverhältnis und bis ins Mark durch dessen Prinzipien und Denkweisen verkorkst.

XTinaG

  • Gast
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #22 am: 24.02.2022 10:20 »
Wenn tatsächlich zunächst eine auszuübende Tätigkeit übertragen wird, die zu einer niedrigeren Eingruppierung führt, ist das ja nicht weiter zu beanstanden. Auch dann nicht, wenn das nur die auszuübende Tätigkeit und nicht die ausgeübte Tätigkeit berührt. Genau diesen Schritt versäumt jedoch die Masse der kommunalen Arbeitgeber. Wenn dann tatsächlich der Einsparungswille hinter dem Handeln der namens des Arbeitsgebers handelnden Personen steht, handelt es sich dann tatsächlich um Betrug im strafrechtlichen Sinne. Angesichts des dafür zu erwartenden Strafmaßes sollten sich insbesondere Beamte mit solchem Handeln zurückhalten, wenn sie diesen Status aufrechterhalten möchten.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #23 am: 24.02.2022 11:42 »
Diese Vorgehensweise kommt mir aus meinem Umfeld auch bekannt vor. Offiziell begründet wird dies damit, dass anfangs noch nicht alle Aufgaben übertragen werden. In der Praxis ändert sich dann allerdings meistens später auch nichts mehr an der Aufgabenzuweisung. Es existieren keine Stellenbeschreibungen und das subalterne Führungspersonal nimmt die Einteilung bzw. Aufgabenzuteilung de facto wahr und scherrt sich nicht um tarifrechtliche Folgen.
Da gibt es grundsätzlich dann folgende Konstellationen:
Man bekommt e10er Aufgaben übertragen und übt diese aus, es werden später keine anderen Aufgabenzuschnitte übertragen, aber man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11 ("Eingruppierungsirrtum" AG  und man darf froh sein übertariflich bezahlt zu werden.)

Man bekommt e11er Aufgaben übertragen und übt diese aus, es werden später keine anderen Aufgabenzuschnitte  übertragen, aber man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11 ("Eingruppierungsirrtum" AG  und man sollte nach der Probezeit sein Entgelt der EG11 ab Tag eins Rückwirkend einfordern)

Man bekommt e10er Aufgaben übertragen und übt diese aus, es werden später keine anderen Aufgabenzuschnitte übertragen, allerdings werden EG11 Tätigkeiten ausgeübt, weil Cheffe und der AG das auch möchte, aber es nicht verschriftlicht, man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11

Man bekommt keine Aufgaben übertragen und übt irgendwelche Aufgaben aus weil Cheffe und der AG das auch möchte, aber es nichts verschriftlicht, man erhält zunächst nur eg10 und dann eg11.("Eingruppierungsirrtum" AG  und man sollte nach der Probezeit sein Entgelt der EG11 ab Tag eins rückwirkend einfordern, nachdem dokumentiert hat, was man die ganze Zeit an Tätigkeiten gemacht hat und das PA bestätigt dass man diese auch zukünftig machen soll.)

ITheini

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #24 am: 24.02.2022 14:38 »
Kündigung aussprechen. Dann wird es ganz schnell gehen mit der EG11.... Leider das Einzige wie ein AG dazu gebracht werden kann, dass man das Ernst meint. Ansonsten: Warten bis 2023.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #25 am: 24.02.2022 21:58 »
Kündigung aussprechen. Dann wird es ganz schnell gehen mit der EG11.... Leider das Einzige wie ein AG dazu gebracht werden kann, dass man das Ernst meint. Ansonsten: Warten bis 2023.
Richtig, denn damit haben die naiven Kalkriesel Deppen was zum lochen und heften um ihren f`A` an die Wand zu bekommen.

superbraz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #26 am: 28.02.2022 12:26 »
Kündigung aussprechen. Dann wird es ganz schnell gehen mit der EG11.... Leider das Einzige wie ein AG dazu gebracht werden kann, dass man das Ernst meint. Ansonsten: Warten bis 2023.

Was ist denn 2023?

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #27 am: 28.02.2022 13:41 »
Was ist denn 2023?

Im Jahresgespräch wurde signalisiert,  dass die Höherstufung erst 2023 erfolgen kann,  da erst die Haushaltsplanung abgewartet werden müsse.

superbraz

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #28 am: 28.02.2022 20:00 »
Ah hab ich überlesen…
Danke!

Kühlschrank

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 113
Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #29 am: 01.03.2022 09:46 »
Kündigung aussprechen. Dann wird es ganz schnell gehen mit der EG11.... Leider das Einzige wie ein AG dazu gebracht werden kann, dass man das Ernst meint. Ansonsten: Warten bis 2023.

Das hilft bei uns seit Jahren als Druckmittel überhaupt nicht. Die Behördenleitung geht nach Kündigung mit dir zum Ausgang und hält dir die Tür auf. "Reisende soll man nicht aufhalten."
Einerseits muss man sich als AG auch nicht erpressen lassen, bei der angespannten Arbeitsmarktlage sollte man allerdings auch reflektieren warum (zumindest bei uns) viel Personal in den letzten Jahren gekündigt hat. U.a. begründet in den "Eingruppierungsspielchen" mit: wir machen erstmal EG x und schauen dann mal, ob bezahlt werden kann wie ausgeschrieben. Hier durchweg seit Jahren Praxis.