Autor Thema: Höhergruppierung E10 auf E11  (Read 11335 times)

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #30 am: 01.03.2022 10:19 »
Einerseits muss man sich als AG auch nicht erpressen lassen, bei der angespannten Arbeitsmarktlage sollte man allerdings auch reflektieren warum (zumindest bei uns) viel Personal in den letzten Jahren gekündigt hat. U.a. begründet in den "Eingruppierungsspielchen" mit: wir machen erstmal EG x und schauen dann mal, ob bezahlt werden kann wie ausgeschrieben. Hier durchweg seit Jahren Praxis.
Das ist kein Erpressen, sondern ein ganz normaler Vorgang, den man Verhandlung nennt.

Und wenn der AG kein Bedarf hat, oder die Behördenleitung es schafft nicht in Verantwortung genommen zu werden, weil ihre Behörde nicht läuft.....

Arno Nym

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Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #31 am: 03.05.2022 08:33 »
Muss den Thread nochmal aufwärmen.

Wie sollte man denn nun möglichst vorgehen in so einem Fall, wenn man während der "Einarbeitung" eine niedrigere EG bekommt und nach der Einarbeitung ohne eine Änderung der Aufgaben die höhere.

Welche Dokumentationspflichten sind geboten? Soll man sich die Stellenbeschreibung geben lassen? Oder reicht es nach Erhalt der höheren EG den AG auf seinen Fehler hinzuweisen und das Entgelt nachzufordern?

Ich bin nach Durchsicht des Threads eher verwirrt, was nun meine Möglichkeiten in so einem Fall wären.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #32 am: 03.05.2022 08:50 »
Muss den Thread nochmal aufwärmen.

Wie sollte man denn nun möglichst vorgehen in so einem Fall, wenn man während der "Einarbeitung" eine niedrigere EG bekommt und nach der Einarbeitung ohne eine Änderung der Aufgaben die höhere.

Welche Dokumentationspflichten sind geboten? Soll man sich die Stellenbeschreibung geben lassen? Oder reicht es nach Erhalt der höheren EG den AG auf seinen Fehler hinzuweisen und das Entgelt nachzufordern?

Ich bin nach Durchsicht des Threads eher verwirrt, was nun meine Möglichkeiten in so einem Fall wären.

Das kommt darauf an, auf was du hinaus willst.

Grundsätzlich ist man gemäß der übertragenen Aufgaben eingruppiert. Insoweit ist es immer hilfreich zu dokumentieren, welche Aufgaben übertragen wurden, z.B. mit einer Tätigkeitsdarstellung, die dir übergeben worden sein sollte. Wie ists denn in deinem Fall?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10 auf E11
« Antwort #33 am: 03.05.2022 09:16 »
Wenn ein EG Wechsel ohne Änderung der auszuübenden Tätigkeiten gemacht wird.
Dann kann es ein Eingruppierungsirrtum in die eine oder andere Richtung sein.

Was ja einige AG machen ist, zu behaupten, dass man während der Einarbeitung eine geringer EG bekommt, weil man ja noch nicht eingearbeitet ist, gleichwohl man schon alle Tätigkeiten übertragen bekommt.
Ist tariflich natürlich nicht korrekt, dazu müsste der AG halt ein Tätigkeitspaket (oder Zeitanteile) vorher und eines hinterher übertragen.

Natürlich kann man, dann wenn der AG das nicht macht und einem einfach ungefragt höhergruppiert hingehen und die EG ab Anfang an verlangen.
Der Ball kann aber auch zurückschwingen und der AG kann behaupten, dass man doch nur die ursprüngliche EG hat.