Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung E10 auf E11
XTinaG:
Eine solche Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E11 Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung erfüllt.
Ich habe keine Kenntnis darüber, zu welchen Auskünften die Personalabteilung in der Lage ist. Aus Erfahrung würde ich die Chancen dafür eher schlecht einschätzen.
Catfish:
Ok, die Antwort bezüglich der Fähigkeiten der Personalabteilung lässt mich hoffen ;)
Aber mal gesetzt dem Fall, ich meine Tätigkeit würde der Einstufung E11 entsprechen, was wären die Konsequenzen?
Ich bin leider überhaupt nicht Firm mit den Besonderheiten des ÖD, da ich die meisten meiner 10 Berufsjahre bis jetzt in der freien Wirtschaft verbracht habe.
Ich hätte auch keine keine Scheu, mir einen Anwalt zu nehmen, und mein Recht durchzusetzen...
XTinaG:
Wenn die auszuübende Tätigkeit zu Deiner Eingruppierung in E11 führt, bist Du in E11 eingruppiert, seitdem sie Dir übertragen worden ist. Aus der Eingruppierung in E11 resultiert auch ein entsprechender Entgeltanspruch. Haushalt, Stellen und Einarbeitung sind dafür völlig unerheblich.
Catfish:
Danke schonmal für die Antworten, hat mir sehr weitergeholfen.
Frage noch als ÖD-Neuling: Ist das ein übliche Masche im ÖD, Stellen höher auszuschreiben, als man eigentlich zahlen will und sich dann mit allerhand Ausreden herauszuwinden versucht?
XTinaG:
Es gibt zahlreiche Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, die aus Unvermögen oder der kriminellen Energie ihres Personals solchen Mist versuchen. Dieses Forum und auch das alte Forum sind voll von solchen Schilderungen.
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