Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bis wann arbeitnehmerseitige Kündigung zum Probezeitende?
kopp:
Hallo,
ich hatte am 15.12.21 bei einer hessischen Landesbehörde angefangen. Vereinbarte Probezeit 3 Monate. Endet also am 14.3.22. Ich könnte jetzt kurzfristig, bereits zum 15.3.22 woanders anfangen. Bis wann muss ich meine Kündigung dem AG zum 14.3.22 bekanntgemacht haben, sodass das AV zum 14.3.22 endet?
Danke.
MfG
XTinaG:
Das Arbeitsverhältnis läßt sich nicht zum Wunschtermin kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende. Das Arbeitsverhältnis kann rechtmäßig nur zu einem Monatsende gekündigt werden.
WasDennNun:
Mach einen Aufhebungsvertrag und gut ist.
kopp:
--- Zitat von: XTinaG am 21.02.2022 06:34 ---Das Arbeitsverhältnis läßt sich nicht zum Wunschtermin kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende. Das Arbeitsverhältnis kann rechtmäßig nur zu einem Monatsende gekündigt werden.
--- End quote ---
Danke. Auch seitens des AGs? Kann der also auch nicht zum Probezeitende 14.3. kündigen? Falls doch, bis wann muss dem AN die Kündigung zum 14.3. vorliegen? Oder kann der AG dann auch nur zum 31.3. kündigen?
XTinaG:
Ja. Nein. Ja.
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