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Bis wann arbeitnehmerseitige Kündigung zum Probezeitende?

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kopp:

--- Zitat von: XTinaG am 24.02.2022 06:45 ---Ja. Nein. Ja.

--- End quote ---

Danke.

D. h., dem AN muss die Kündigung zum 31.3. spätestens am 17.3. zugegangen sein?

melle:
Ich klinke mich hier mal ein.

Eine Kündigung seitens des AG zum 14.3. ist dann nichtig, kann man getrost ignorieren und am 15.3. wieder zur Arbeit zu erscheinen und hat dann automatisch den Arbeitsvertrag, ob befristet oder unbefristet, der ursprünglich unterzeichnet wurde?

Wie ist das nun bitte mit einer Schwerbehinderten, bei der die Probezeit in der Mitte des Monats endet, man dieser aber gar nicht zum eigentlichen Probezeitende kündigen kann, sodass das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und die Schwerbehinderte nach der Wartezeit von 6 Monaten einen erweiterten Kündigungsschutz hat? Muss in diesem Fall auch noch das Integrationsamt angehört werden?

Lars73:
Eine Kündigung zum 14.3. ist nicht nichtig. Soweit sie nicht rechtlich angegriffen wird entfaltet sie Wirkung.

Hinsichtlich Schwerbehinderung geht es um den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. So auch ausdrücklich im Gesetz geregelt (§ 173 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Das er danach noch über die 6 Monate hinaus tätig ist, spielt keine Rolle.

XTinaG:

--- Zitat von: kopp am 24.02.2022 09:41 ---
--- Zitat von: XTinaG am 24.02.2022 06:45 ---Ja. Nein. Ja.

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Danke.

D. h., dem AN muss die Kündigung zum 31.3. spätestens am 17.3. zugegangen sein?

--- End quote ---

Ja.

melle:
Das ist ja interessant. Der AN kann also nicht zum eigentlichem Probezeitende kündigen, aber der AG? Und die ist dann wirksam, wenn der AN nicht gegen diese Kündigung vorgeht?! D. h., die Kündigung seitens des AGs zum 14.3. ist erst einmal rechtswirksam, der AN muss dann Kündigungsschutzklage (?) innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen, mit dem Auftrag an das Arbeitsgericht, dass die Kündigung unwirksam ist, da der AG eigentlich nur zum 31.3. hätte kündigen können?

Kündigt also der AG dem AN zwischen 15. und 17.3. zum 31.3. ist die Wartezeit erfüllt und erst dann muss auch noch das Integrationsamt angehört werden?

Bis wann muss denn dem AN die Kündigung zum Probezeitende 14.3. zugegangen sein? Bis spätestens 28.2.?

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