Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bis wann arbeitnehmerseitige Kündigung zum Probezeitende?

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XTinaG:
Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses entfaltet grundsätzlich ihre Rechtswirksamkeit, wenn sie nicht gerichtlich angegriffen wird.

melle:
Und wieso darf der AG zum 14.3. kündigen und der AN nicht?

Ist die Kündigung des AG zum 14.3. also generell rechtswirksam? Was ist mit § 34 (1) TVöD?

Mit welchem Auftrag müsste denn die Kündigungsschutzklage ans Arbeitsgericht gewendet werden?

XTinaG:
Was an

--- Zitat von: XTinaG am 24.02.2022 11:12 ---Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses entfaltet grundsätzlich ihre Rechtswirksamkeit, wenn sie nicht gerichtlich angegriffen wird.

--- End quote ---
hast Du nicht verstanden?

Das Problem an einer nicht fristgerechten Kündigung ist halt, daß sie jedenfalls mit großer Aussicht auf Erfolg vor gericht angegriffen werden kann. Wobei der Arbeitgeber im Gegensatz zum Arbeitnehmer nicht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erstreiten kann.

WasDennNun:

--- Zitat von: melle am 24.02.2022 11:35 ---Und wieso darf der AG zum 14.3. kündigen und der AN nicht?

--- End quote ---
Du darfst es kannst es genauso und wenn der AG nicht dagegen vorgeht, dann wird es auch rechtswirksam.

XTinaG:
Rechtswidriges aber rechtswirksames Tun würde ich nicht unter der Kategorie "darf man" subsummieren. Eher unter "kann man".

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