Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bis wann arbeitnehmerseitige Kündigung zum Probezeitende?
melle:
Ahhh ... habs verstanden, glaube ich. ;-)
So nach dem Motto: man kanns ja mal versuchen!? ;-)
melle:
--- Zitat von: XTinaG am 24.02.2022 11:38 ---Das Problem an einer nicht fristgerechten Kündigung ist halt, daß sie jedenfalls mit großer Aussicht auf Erfolg vor gericht angegriffen werden kann. Wobei der Arbeitgeber im Gegensatz zum Arbeitnehmer nicht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erstreiten kann.
--- End quote ---
Nachfrage: unabhängig mal von evtl. anderen Gründen, die zu einer solchen Kündigung geführt haben sollten, außer natürlich der Diebstahl der goldenen Löffel oder so, kündigt der AG nicht fristgerecht und reicht der AN Kündigungsschutzklage ein, ist die Aussicht auf Erfolg groß? Darf oder muss das Arbeitsgericht dann evtl. andere Gründe überhaupt berücksichtigen, wenn es primär eigentlich nur um die Fristgerechtigkeit geht?
XTinaG:
Formale Fehler bei der Kündigung führen regelmäßig dazu, daß diese erfolgreich angegriffen werden kann.
WasDennNun:
--- Zitat von: melle am 24.02.2022 12:00 ---Ahhh ... habs verstanden, glaube ich. ;-)
So nach dem Motto: man kanns ja mal versuchen!? ;-)
--- End quote ---
Wenn man nicht fristgerecht aus dem Vertrag entlassen werden möchte ist das Mittel der Wahl ein Aufhebungsvertrag.
Ist doch kein Ding. Habe ich schon mehrfach gemacht.
melle:
--- Zitat von: XTinaG am 24.02.2022 12:40 ---Formale Fehler bei der Kündigung führen regelmäßig dazu, daß diese erfolgreich angegriffen werden kann.
--- End quote ---
Dann ist es wahrscheinlich absolut unerheblich, ob nur das Kündigungsende nicht stimmt oder ob auch nicht die Kündigungsfrist eingehalten wurde und mind. zwei Wochen vorher gekündigt wurde, die Kündigung zum 14.3. also spätestens am 28.2. beim AN sein muss?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version