Autor Thema: Stellenplan Entgeltgruppe 9b - Eingruppierung lt. Arbeitsvertrag 9a TVöD - VKA  (Read 2132 times)

clericus organization

  • Gast
Hallo liebes Forum,

laut Stellenplan ist eine Stelle mit 9b bewertet, der Beschäftigte erhält jedoch "nur" die 9a, da er einen Arbeitsvertrag mit der Entgeltgruppe 9a unterzeichnet hat. Die Kenntnis des Stellenplanes war Ihm zu diesem Zeitpunkt auch nicht bekannt. Die Stelle wurde auch nur mit einer 9a ausgeschrieben.

Der vorherige Stelleninhaber ist ausgeschieden und der neue Stelleninhaber hat die Tätigkeiten unverändert übernommen und übt diese nun synchron aus.

1. Sind die Tätigkeiten nach 9b dann nicht automatisch übertragen worden, obwohl ein Arbeitsvertrag mit der 9a unterzeichnet wurde?

2. Kann man vom AG unter Beachtung der tariflichen Auschlussfrist die Differenz zwischen 9a und 9b schriftlich einfordern?

Lars73

  • Gast
1. Entscheidend ist ob die übertragenden Tätigkeiten eine E9b begründen oder nicht. Der Stellenplan ist dabei nicht relevant. Haushaltsrechtlich kann man auch jemanden mit E1 auf einer E15 Haushaltsstelle führen. Man muss die Aufgaben bewerten.

2. Wenn das Ergebnis von 1. wäre, dass man in E9b eingruppiert ist, weil man entsprechende Aufgaben übertragen bekommen hat und eventuelle Voraussetzungen in der Person erfüllt, dann kann und sollte man die entsprechende Bezahlung schriftlich (auch rückwirkend) geltend machen.

Kat

  • Gast
Stellen und Stellenpläne sind für Tarifbeschäftigte ohne Bedeutung.