Hallo liebes Forum,
laut Stellenplan ist eine Stelle mit 9b bewertet, der Beschäftigte erhält jedoch "nur" die 9a, da er einen Arbeitsvertrag mit der Entgeltgruppe 9a unterzeichnet hat. Die Kenntnis des Stellenplanes war Ihm zu diesem Zeitpunkt auch nicht bekannt. Die Stelle wurde auch nur mit einer 9a ausgeschrieben.
Der vorherige Stelleninhaber ist ausgeschieden und der neue Stelleninhaber hat die Tätigkeiten unverändert übernommen und übt diese nun synchron aus.
1. Sind die Tätigkeiten nach 9b dann nicht automatisch übertragen worden, obwohl ein Arbeitsvertrag mit der 9a unterzeichnet wurde?
2. Kann man vom AG unter Beachtung der tariflichen Auschlussfrist die Differenz zwischen 9a und 9b schriftlich einfordern?