Autor Thema: [Ni] Fragen zum Elterngeld + Erfahrungsstufen + Probezeit  (Read 4659 times)

hAusi18

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Hallo Zusammen,

als angehende Eltern haben uns in den letzten Tagen intensiv mit dem Thema Elterngeld & Co. auseinandergesetzt. Folgende Fragen sind noch nicht abschließend geklärt, vielleicht könnt ihr etwas Licht ins Dunkel bringen.

Elterngeld:

Das Elterngeld berechnetet sich aus dem durchschnittlichen Netto Monatseinkommen der letzten 12 Monaten. Bei meiner Partnerin (A13 Stufe4) würden hierbei 1800,00€ herauskommen. Von den 1800 € ist noch die Private Krankenversicherung + Pflegeversicherung abzuziehen (Aktuell ca. -365,00), Rest 1435,00 €.

Wer unter der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, kann einen Zuschuss von 31 Euro im Monat beantragen. Da würde Sie drunterliegen und hätte Anspruch auf die 31,00€. Ergebnis 1466

Würde meine Partnerin z. B. nach A8 Stufe 6 (Elterngeldanspruch: 1603,00€) besoldet werden, würde die Private Krankenversicherung komplett übernommen werden? Oder verstehe ich das Falsch?

Hätte A8 dann am Ende mehr als A13? Oder checke ich hier gerade etwas nicht ;-)
 
Probezeit:

Meine Partnerin ist noch in der Probezeit, Google hat mir folgende Antwort ausgeworfen:

Sofern mindestens ein Jahr Dienst geleistet wurde, wird die Elternzeit auf die Probezeit angerechnet und führt nicht zu ihrer Verlängerung (Gilt dies auch in Niedersachsen?)

Erfahrungsstufen:

Laufen die Erfahrungsstufen in der Elternzeit für die Beamtin weiter?

Anmerkung: Wir sind beide verbeamtet und nicht verheiratet.

Vielen Dank & Gruß


photosynthese

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Hallo Zusammen,

als angehende Eltern haben uns in den letzten Tagen intensiv mit dem Thema Elterngeld & Co. auseinandergesetzt. Folgende Fragen sind noch nicht abschließend geklärt, vielleicht könnt ihr etwas Licht ins Dunkel bringen.

Elterngeld:

Das Elterngeld berechnetet sich aus dem durchschnittlichen Netto Monatseinkommen der letzten 12 Monaten. Bei meiner Partnerin (A13 Stufe4) würden hierbei 1800,00€ herauskommen. Von den 1800 € ist noch die Private Krankenversicherung + Pflegeversicherung abzuziehen (Aktuell ca. -365,00), Rest 1435,00 €.

Wer unter der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, kann einen Zuschuss von 31 Euro im Monat beantragen. Da würde Sie drunterliegen und hätte Anspruch auf die 31,00€. Ergebnis 1466

Würde meine Partnerin z. B. nach A8 Stufe 6 (Elterngeldanspruch: 1603,00€) besoldet werden, würde die Private Krankenversicherung komplett übernommen werden? Oder verstehe ich das Falsch?

Hätte A8 dann am Ende mehr als A13? Oder checke ich hier gerade etwas nicht ;-)


Jein. Das gilt nur für die Pflichtversicherungsanteile. In A13 unterstelle ich jetzt einfach mal, dass es im bestehenden Tarif auch Wahlanteile gibt, also auf keinen Fall der gesamte PKV-Beitrag erstattet würde, nur eben mehr als 31 Euro. Genaueres entnehmt ihr der Versicherungspolice, darin und in den Jahressteuerabrechnungen müsste das genau aufgelistet sein.

Zitat
Probezeit:

Meine Partnerin ist noch in der Probezeit, Google hat mir folgende Antwort ausgeworfen:

Sofern mindestens ein Jahr Dienst geleistet wurde, wird die Elternzeit auf die Probezeit angerechnet und führt nicht zu ihrer Verlängerung (Gilt dies auch in Niedersachsen?)

Ja.

Zitat
Erfahrungsstufen:

Laufen die Erfahrungsstufen in der Elternzeit für die Beamtin weiter?

Anmerkung: Wir sind beide verbeamtet und nicht verheiratet.

Hier bin ich mir am unsichersten, das hängt letztlich an der Länge der Elternzeit. Bis zu 12 Monaten: Ganz sicher. Bis zu 36 Monaten: Möglicherweise; danach glaube ich nicht mehr.

sapere aude

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zur Probezeit:
...
Die Zeit des Urlaubs ohne Dienstbezüge (einschl. Elternzeit
unter völliger Freistellung vom Dienst) wird nicht als Probezeit
(§ 7 Abs. 3 NLVO) berücksichtigt. Kann die Probezeit
aufgrund einer Elternzeit ohne Dienstbezüge oder eines Urlaubs
ohne Dienstbezüge zur tatsächlichen Betreuung oder
Pflege eines Kindes oder zur Pflege einer oder eines pflegebedürftigen
sonstigen Angehörigen nicht begonnen oder fortgesetzt
werden, ist im Rahmen eines Nachteilsausgleichs
eine frühere Beförderung möglich. In diesen Fällen verkürzt
sich die Dauer des Beförderungsverbotes nach § 20 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 NBG je Kind oder Pflegefall um die tatsächliche
Verzögerung, höchstens jedoch um ein Jahr, bei mehreren
Kindern höchstens um drei Jahre (§ 13 Abs. 2 und 3 NLVO).

zur Erfahhrungsstufe:
...
Die Verlängerung der in einer Erfahrungsstufe abzuleisten-
den Erfahrungszeit unterbleibt gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2
Nrn. 1 bis 5 NBesG hinsichtlich
- Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes
Kind,
- Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gut-
achten pflegebedürftigen nahen Angehörigen bis zu drei
Jahren für jede nahe Angehörige und jeden nahen Ange-
hörigen,
- Zeiten eine Urlaubs ohne Dienstbezüge, wenn die oberste
Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle vor Be-
ginn des Urlaubs schriftlich anerkannt hat, dass der Urlaub
dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen dient,
Zeiten, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz nich zu
dienstlichen Nachteilen führen dürfen, und
Zeiten einer Eignungsübung nach dem Eignungsübungs-
gesetz.


Quelle jeweils: Merkblatt für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
über Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen nach dem NBG und dem NRiG
einschl. Elternzeit (ohne Altersteilzeit)

Verwaltungsbetriebswirt

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Meine Krankenversicherung erstattet bis zu 6 Monate Beiträge während der Elternzeit. Schau mal nach, ob die  Krankenversicherung deiner Frau das auch in ihrem Tarif anbietet.