Hallo Zusammen,
als angehende Eltern haben uns in den letzten Tagen intensiv mit dem Thema Elterngeld & Co. auseinandergesetzt. Folgende Fragen sind noch nicht abschließend geklärt, vielleicht könnt ihr etwas Licht ins Dunkel bringen.
Elterngeld:
Das Elterngeld berechnetet sich aus dem durchschnittlichen Netto Monatseinkommen der letzten 12 Monaten. Bei meiner Partnerin (A13 Stufe4) würden hierbei 1800,00€ herauskommen. Von den 1800 € ist noch die Private Krankenversicherung + Pflegeversicherung abzuziehen (Aktuell ca. -365,00), Rest 1435,00 €.
Wer unter der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt, kann einen Zuschuss von 31 Euro im Monat beantragen. Da würde Sie drunterliegen und hätte Anspruch auf die 31,00€. Ergebnis 1466
Würde meine Partnerin z. B. nach A8 Stufe 6 (Elterngeldanspruch: 1603,00€) besoldet werden, würde die Private Krankenversicherung komplett übernommen werden? Oder verstehe ich das Falsch?
Hätte A8 dann am Ende mehr als A13? Oder checke ich hier gerade etwas nicht ;-)
Probezeit:
Meine Partnerin ist noch in der Probezeit, Google hat mir folgende Antwort ausgeworfen:
Sofern mindestens ein Jahr Dienst geleistet wurde, wird die Elternzeit auf die Probezeit angerechnet und führt nicht zu ihrer Verlängerung (Gilt dies auch in Niedersachsen?)
Erfahrungsstufen:
Laufen die Erfahrungsstufen in der Elternzeit für die Beamtin weiter?
Anmerkung: Wir sind beide verbeamtet und nicht verheiratet.
Vielen Dank & Gruß