Autor Thema: Stellenbewertung  (Read 3987 times)

Esy

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Stellenbewertung
« am: 23.02.2022 08:58 »
Guten Tag,

wir haben ein "kleines" Problem oder auch eine kleine Frage.

Bei unserer Kommune sollen derzeit fast alle Angestellten selbst eine Stellenbewertung schreiben, wir haben auch ein paar Beispiele bekommen für ein paar Stellen in der Verwaltung. Unser Team ist die Haustechnik und die meisten von uns sind schon bisschen älter und können eigentlich garnichts damit anfangen. Zugang zu einem Computer haben wir nur begrenzt für alle Haustechniker an der Arbeit und die meisten sind eigentlich froh, dass sie den Computer überhaupt einschalten bzw. ein bisschen bedienen können.

Meine Fragen oder auch Bitte wäre, ob eventuell jemand ein Beispiel für eine Stellenbewertung als Haustechniker hat an der wir uns orientieren können.

Ehrlich gesagt wundert es uns auch, dass wir die selbst schreiben sollen. Ich wäre eigentlich davon ausgegangen sowas wäre Aufgabe der Personalverwaltung aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Ich hoffe so eine Anfrage ist in Ordnung und ich bin im richtgen Forumsteil :D

XTinaG

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 23.02.2022 09:01 »
Na, wenn Ihr selbst bewerten sollt, würde ich für mich ja das Ergebnis E15 vorwegnehmen und einfach so schreiben, daß das dabei rumkommt. Dann ist man ja mindestens in E14 eingruppiert.

Esy

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 23.02.2022 09:24 »
Na, wenn Ihr selbst bewerten sollt, würde ich für mich ja das Ergebnis E15 vorwegnehmen und einfach so schreiben, daß das dabei rumkommt. Dann ist man ja mindestens in E14 eingruppiert.

Die Idee ist gut aber der Vorgesetzte soll die Stellenbewertung Unterschreiben und dann geht sie in die Personalverwaltung hoch. Daher bezweifle ich, dass die Bewertung dann durchgehen würde und das zweite Problem ist, wir kennen keinen der die Bewertung so schreiben könnte. :D

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 23.02.2022 09:51 »
Diese Vorgehensweise ist in vielen Verwaltungen üblich und m.E. sehr bedenklich.
Das ist das Resultat eines "Versagens" der Personaler.
Es wurden Mitarbeiter eingestellt, ohne klare Tätigkeitsbeschreibungen. Jetzt sollen die Mitarbeiter ihre eigene Stellenbeschreibung schreiben, ohne auch nur ansatzweise zu wissen was wurde ihnen übertragen, was ist eigentlich ihr genauer Tätigkeitsumfang und welche Auswirkungen haben die einzelnen Tätigkeiten auf die Eingruppierung und Stellenbewertung.

Hier machen es sich viele Personaler sehr leicht und schieben die Arbeit auf die Fachämter und die Mitarbeiter.
Außerdem sollte der Mitarbeiter auch noch darauf drängen dass seine aktuelle Stellenbeschreibung extern geprüft wird, da es sonst schwierig wird später Höhergruppierungen zu erhalten. es müssten sich ja Tätigkeiten ändern und dies auch noch in bestimmtem Umfang

was_guckst_du

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 23.02.2022 09:59 »
..offensichtlich werden hier die Begriffe Stellenbeschreibung und Stellebewertung durcheinander geworfen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Esy

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 23.02.2022 10:12 »
..offensichtlich werden hier die Begriffe Stellenbeschreibung und Stellebewertung durcheinander geworfen...

Das tut mir leid, danke für den Hinweiß. Sie haben recht, ich habe gerade gesehen, das es sich um eine Stellenbeschreibung handelt. Daher die Begriffe eigentlich beide neu für mich sind wusste ich nicht, das es da große Unterschiede gibt. Stellenbeschreibung kannte ich eigentlich nur wenn man sich bewerben wollte. :D

Kann ich die Überschrift noch ändern und einzelne Wörter im ersten Text?
« Last Edit: 23.02.2022 10:26 von Esy »

was_guckst_du

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 23.02.2022 11:06 »
...Stellenbeschreibung ist nichts Anderes als die Aufzählung der auszuübenden Tätigkeiten mit den jeweiligen Zeitanteilen...

...manchmal gibt es Diskrepanzen zwischen ausgeübten und den auszuübenden Tätigkeiten...die auszuübenden Tätigkeiten müssen von einer dafür berechtigten Person übertragen worden sein...die Bewertung der Stelle richtet sich ausschließlich nach den übertragenen auszuübenden Tätigkeiten, für die man letztendlich die Bezahlung erhält...

...Tätigkeiten, die nicht entsprechend übertragen worden sind, braucht man auch nicht ausüben...wenn diese Einfluß auf die Wertigkeit der Stelle haben könnten, sollten sie auch übertragen werden...wenn der Vorgesetzte sagt, mach mal dies oder das, ist das noch keine bewertungsrelevante Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit...
Gruß aus "Tief im Westen"

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E15TVL

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 23.02.2022 13:14 »
Stellenbeschreibung kannte ich eigentlich nur wenn man sich bewerben wollte. :D
Das ist die Stellenausschreibung.

Kalfaktor

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 26.02.2022 12:48 »
Na, wenn Ihr selbst bewerten sollt, würde ich für mich ja das Ergebnis E15 vorwegnehmen und einfach so schreiben, daß das dabei rumkommt. Dann ist man ja mindestens in E14 eingruppiert.

Hallo XTinaG,

wo würde ich den Beispiele für E14 oder E15 Stellenbewertungen finden?

XTinaG

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 26.02.2022 13:44 »
In der Kommentarliteratur, bei der KGSt…